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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
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    Hi,
    meine Mutter bekommt seit kurzem einen TNF-alpha Blocker gegen ihr Rheuma. Das Medikament heißt Humira und der Wirkstoff ist ein humanisierte AK names Adalimumab.
    Der Arzneistoff ist kühlkettenpflichtig, aber in Ausnahmefällen darf sie einen der Fertigpens auch für maximal 2 Wochen bei 2 bis 25 Grad lagern. Dafür muss sie jedoch bei der Firma nach der Chargennummer fragen, um dann herauszufinden, ob sie gerade eine Original- oder Reimportspackung erwischt hat. Denn die Ausnahme der Kühlpflicht ist nur bei Originalprodukten, nicht aber bei Reimporten gestattet.
    Ich schlussfolgere daraus, dass die Reimporte nicht genau so gut zurück erfolgt werden können wie Originale und man das Temperaturprofil nicht wirklich kennt, also man auch keine Temperturabweichung mehr gewährleisten kann.
    Mich interessiert eure Meinung!
    Vollzeit-PhiP



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Das klingt zie´mlich logisch was du da sagst. Folglich könnten der Arzneistoff schon zu lange zu warm gelagert worden sein. Aber wäre es nicht schon betrug, wenn das passiert? Oder würde es heißen, dass die Kühlkette zwar schon unterbrochen worden sein könnte, aber nicht über die erlaubte Zeit hinaus?



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    In der Regel ist es nicht schlimm, wenn ein kühlpflichtiges AM begrenzte Zeit nicht adäquat gekühlt wird. Zumindest habe ich oft von Firmen diese Antwort (auf nervige Kundenanfragen) bekommen. Begrenzte Zeit meint einige Stunden bis paar Tage. Macht ja auch Sinn: Pro 10 Grad verdoppelt bis verdreifacht sich in etwa die Reaktionsgeschwindigkeit (im Sinne eines Verfalls, siehe van-’t-Hoff’sche Regel). Sprich wenn etwas 2 Tage bei 10 Grad mehr gelagert wurde, dann kann man davon ausgehen, dass es um 6 Tage gealtert ist (also egal). Ich nehme hier natürlich vereinfacht an, dass sich das ganze in einem normalen Temperaturbereich abspielt (0-35 Grad) und mikrobielle Aspekte keine Rolle spielen. Weiterhin muss man sich ja auch überlegen, dass das Zeug was man sich da spritzt auch wirken können muss; Wenn die Sachen also wirklich so empfindlich wären, wie das so manch eine "übereifrige Apotheke" propagiert, dann würde es kurz nach Injektion ja schon zerfallen ... etwas Spielraum ist also da.



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