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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen.
    Machen Klagen überhaupt noch Sinn (oder sind die Rechtsabteilungen mittlerweile zu "geschult"?)
    Und zu welchem Zeitpunkt sollte man überhaupt klagen? Hätte man zu diesem Semester noch die Möglichkeit?
    Würde dann Montag einen Anwalt aufsuchen!

    Beste Grüße!

    (Und nehmt mir diesen Post bitte nicht übel, ich möchte einfach alles versucht haben...)



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Völlige Geldverschwendung. Und mit 1,4 auch völlig unnötig. Bereite dich lieber gut auf TMS und HAM-Nat vor.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Völlige Geldverschwendung. Und mit 1,4 auch völlig unnötig. Bereite dich lieber gut auf TMS und HAM-Nat vor.
    Danke für deine Antwort.
    Das Geld möchte ich trotzdem investieren, um unter Umständen noch dieses Jahr eine Zulassung zu bekommen. Verstehst du?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Kannst du vergessen. Das Semester geht ja in 4 Wochen oder so schon los. Bis dahin hat dein Anwalt maximal die Klageschrift irgendwo eingereicht. Irgendwo hieß es mal, dass man bei einer Klage mit ca. einem Jahr Dauer rechnen muss. Bis dahin bist du ja dann auch locker mit TMS etc drin.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Wenn du dem Anwalt Geld schenken willst, sicher eine gute Idee... sonst eher sinnlos, außer dass dir diese Handlung das falsche Gefühl vermittelt, etwas getan zu haben.



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