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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Ich würde im übrigen von Kombiprodukten abraten. Jede Versicherung ist nach den AGB berechtigt, nach einem Schadensfall zu kündigen und da kann es passieren, daß Du nach einem Privathaftpflichtfall ohne Berufshaftpflicht da stehst und eine neue u.U. nur mit Prämienerhöhung, schlimmstenfalls gar keine mehr abschließen kannst. Spätestens mit dem FA wird das ganze existentiell...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #22
    TBSE performer Avatar von test
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    Zitat Zitat von Linn Beitrag anzeigen
    Wie sehr lohnt sich eine zusätzliche Berufshaftpflicht als (chirurgischer) Assistenzarzt, klinisch angestellt?

    Ich würde irgendwann demnächst gerne zusätzlich den Notarztschein fertig machen und fahren, aber so lange das nicht der Fall ist, hadere ich ein wenig mit der zusätzlichen BHV...
    Das hängt primär vom Versicherungsschutz, den du über deinen Arbeitgeber hast, ab. Besorg dir die genauen VErsicherungsbedingungen und hefte sie ab. Lies es genau durch und überleg dir, ob du zusätzliche Absicherung für die Klinik brauchst (fast nie der Fall).

    Ansonsten geht es um Gefälligkeiten, NEbentätigkeiten usw. Da hängt es vom Umfang ab.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



  3. #23
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Es stimmt schon, daß Du in der Klinik "eigentlich" keine Berufshaftpflicht brauchst, weil Du sehr wahrscheinlich nicht als WBA für Behandlungsfehler zur Verantwortung gezogen werden wirst (wegen nicht eigenverantwortlich und so...). Daher sind die Prämien so niedrig. Allerdings solltest Du eine Versicherung haben, die Schäden abdeckt, die DU Deinem AG zufügst (vom verlorenen Schlüssel bis zum fallengelassenen Ultraschallkopf). Die meisten Kliniken zahlen mittlerweile exorbitante Prämien und da steigt die Motivation, die Mitarbeiter in Binnenregress zu nehmen. Ansonsten endet die Klinikversicherung an der Tür und es gibt viele Situationen, wo Du "mal eben so" ärztlich tätig werden wirst, von der zufälligen Hilfe auf der straße bis zur Teddyklinik oder einem externen Dienst irgendwo.
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  4. #24
    TBSE performer Avatar von test
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    Ich würde in jedem Fall empfehlen bei der Klinik sich den genauen Versicherungsschutz aushändigen zu lassen. Gerade auch was Fahrlässigkeit usw. angeht wird nicht immer das höchst mögliche versichert. DAnn kann man auch solche Dinge z. B. zusätzlich selber versichern, wenn man möchte. Daher genau informieren und ggf. professionell beraten lassen. Ist aber alles ab Facharztniveau relevanter. Allerdings ist man natürlich auch als Assistenzarzt für seine Entscheidungen und HAndlungen schon verantwortlich und ggf. auch haftbar zu machen.
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