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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    Sei freundlich und verständnisvoll, versuche zu erklären, dass Du exmatrikuliert warst und damals die Prüfung nicht schreiben konntest, so ein automatischer Fehler kann ja mal vorkommen, etc. Dir geht es wieder gut, Du möchtest zurück ins Studium über eine offizielle Bewerbung und das mit dem Schreiben nicht fair ist.
    Mit Honig fängt man mehr Fliegen...



  2. #12
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Matzexc1 Beitrag anzeigen
    @Sternchenhase
    Die 18 Monate Regel wurde gekippt.sie gilt nur noch für dein Semester bis nach bestandenem Physikum.
    So ein Glück! Das war echt ein Stressfaktor
    Ich weiß, das ist jetzt total OT, aber ein Bekannter ist deswegen Ende des SS geext worden, du weißt nicht zufällig, ob man sich da auch die neue Studienordnung berufen kann ? Gerne per PN .



  3. #13
    Registrierter Benutzer
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    13
    Nochmal danke für die Ratschläge, ich muss jetzt aber trotzdem weiterfragen, das Thema beschäftigt mich einfach zu sehr:

    Ich habe nie einen schriftlichen Bescheid (also irgendwas in Papierform) bekommen, dass ich aufgrund endgültigen Nichtbestehens exmatrikuliert o.ä. bin - nur eine E-Mail. Und die hab' ich nie bekommen

    Die "Bedingungen für den Scheinerwerb" des Lehrstuhls legen fest, dass man insgesamt 12 Möglichkeiten hat. Ich kann online immer noch meine Ergebnisse einsehen, hier sind 10 aufgelistet (was konsistent mit meiner Exmatrikulation vor dem letzten Versuch ist) - meiner Meinung nach besteht also noch ein Prüfungsanspruch.

    Wenn ich mich jetzt einfach wieder an einer anderen Uni einschreibe und eidesstattlich versichere, meinen Prüfungsanspruch nicht verloren zu haben, was wäre das schlimmste, was mir passieren könnte?



  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von Matzexc1
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    Zitat Zitat von Collie93 Beitrag anzeigen
    Nochmal danke für die Ratschläge, ich muss jetzt aber trotzdem weiterfragen, das Thema beschäftigt mich einfach zu sehr:

    Ich habe nie einen schriftlichen Bescheid (also irgendwas in Papierform) bekommen, dass ich aufgrund endgültigen Nichtbestehens exmatrikuliert o.ä. bin - nur eine E-Mail. Und die hab' ich nie bekommen

    Die "Bedingungen für den Scheinerwerb" des Lehrstuhls legen fest, dass man insgesamt 12 Möglichkeiten hat. Ich kann online immer noch meine Ergebnisse einsehen, hier sind 10 aufgelistet (was konsistent mit meiner Exmatrikulation vor dem letzten Versuch ist) - meiner Meinung nach besteht also noch ein Prüfungsanspruch.

    Wenn ich mich jetzt einfach wieder an einer anderen Uni einschreibe und eidesstattlich versichere, meinen Prüfungsanspruch nicht verloren zu haben, was wäre das schlimmste, was mir passieren könnte?
    Das sie dich nachträglich wieder rauswerfen, weil sie zu dem Schluss kommen das du keinen Prüfungsanspruch mehr hast. Ich würd dir raten auch mal mit einem Anwalt für Hochschulrecht zu sprechen.
    Geduld ist eine Tugend.
    Aber warum dauert alles immer so lange?

    Und als alle Hoffnung verloren war,kam ein Licht von oben und eine Stimme sprach:
    "Fürchte dich nicht, denn es könnte schlimmer sein"
    Und siehe da es kam schlimmer.



  5. #15
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Matzexc1 Beitrag anzeigen
    Das sie dich nachträglich wieder rauswerfen, weil sie zu dem Schluss kommen das du keinen Prüfungsanspruch mehr hast. Ich würd dir raten auch mal mit einem Anwalt für Hochschulrecht zu sprechen.
    Definitiv!

    Hast du mal mit dem Dekanat geredet?

    Normalerweise werden sämtliche Fehlversuche im Notenspiegel eingetragen. Kann also gut sein, dass du dich geext hast, die BCler das nicht mitbekommen haben, und du automatisch diese Mail bekommen hast.
    Du hast die Mail vermutlich nicht bekommen, weil du nicht mehr nachgesehen hast, nach dem du exmatrikuliert warst? Das ist sicher auch nochmal relevant.



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