Nochmal danke für die Ratschläge, ich muss jetzt aber trotzdem weiterfragen, das Thema beschäftigt mich einfach zu sehr:
Ich habe nie einen schriftlichen Bescheid (also irgendwas in Papierform) bekommen, dass ich aufgrund endgültigen Nichtbestehens exmatrikuliert o.ä. bin - nur eine E-Mail. Und die hab' ich nie bekommen
Die
"Bedingungen für den Scheinerwerb" des Lehrstuhls legen fest, dass man insgesamt 12 Möglichkeiten hat. Ich kann online immer noch meine Ergebnisse einsehen, hier sind 10 aufgelistet (was konsistent mit meiner Exmatrikulation vor dem letzten Versuch ist) - meiner Meinung nach besteht also noch ein Prüfungsanspruch.
Wenn ich mich jetzt einfach wieder an einer anderen Uni einschreibe und eidesstattlich versichere, meinen Prüfungsanspruch nicht verloren zu haben, was wäre das schlimmste, was mir passieren könnte?