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Ich denke es kommt auf die Situation (Praxis, Krankenhaus- peinliches Krankheitsbild oder eher nicht) und die Angehörigen an.
Als Notarzt lasse ich die Angehörigen dabei, solange sie nicht stören und der Patient nichts dagegen hat. Bei Großfamilien kommt es drauf an. In den RTW kommen sie grundsätzlich nicht- Ausnahmen sind Begleitpersonen von Kindern oder in Ausnahmen wenn ich hinten jemanden zum übersetzen brauche- aber das ist sehr selten. Ist der Patient stabil, lasse ich auch schon einmal Angehörige nochmal kurz rein, bevor wir los fahren.
In den Krankenhäusern parke ich Angehörige grundsätzlich erst einmal im Wartebereich. Ausnahmen sind z.B. Eltern von jüngeren Kindern.
Mit einer afghanischen Familie hat das neulich erstaunlich gut geklappt. Bei der Versorgung vor Ort haben die Kinder von der Tür aus zugeschaut- war uns eigentlich nicht soo recht, aber die ließen sich nicht wegschicken. Die Erwachsenen, die mit im Raum waren, waren friedlich und wurden für die Anamnese gebraucht.
Im Krankenhaus- völlig problemlos- wir hatten 2 mitgenommen (war ne Ausnahme) und die ließen sich völlig friedlich im Wartebereich parken. Die NFA ist aber eh ein großer Raum mit 10 Plätzen oder so die nur durch Vorhänge abgetrennt sind ohne Sitzmöglichkeit.
Im Flüchtlingsheim waren meist mehrere Familienmitglieder dabei. Lag aber auch dran, dass gerne mal ne Familie mit mehreren Patienten kam. Die Patienten kamen bei "peinlichen" Problemen aber eh oft alleine.
Teilweise waren die Angehörigen auch der Sorge um den Patienten, Verständnisproblemen und Orientierungsproblemen in unserem Gesundheitssystem geschuldet.
Wer aggressiv oder betrunken ist, fliegt grundsätzlich raus.
Als ich noch selber im Krankenhaus gearbeitet habe kam es drauf an- war z.B. auf dem zweiten Platz noch ein weiterer Patient- dann grundsätzlich keine Angehörigen. Sonst je nach Situation, aber keine Horden.
Wer aggressiv oder betrunken ist, fliegt grundsätzlich raus.
Geändert von WackenDoc (20.10.2016 um 16:25 Uhr)
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3