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Hallo zusammen,
aus gegebenem Anlass möchte ich mich mal erkundigen, was einem als AN eigentlich zusteht, wenn man kurzfristig (d.h. keine 24 h vorher) dazu verdonnert wird einen Dienst von einem kranken Kollegen zu übernehmen?
Ich habe bereits mit Suche hier im Forum recherchiert. Leider hatte ich mich "einlullen" lassen den Dienst zu machen (hätte ich vorher mal hier nachgeschaut, hätte ich mich wahrscheinlich anders verhalten). Normalerweise habe ich keine Probleme damit ungeplant Dienste zu übernehmen (so auch bereits mehrfach zuvor freiwillig passiert), wenn mal jemand krank wird, aber dieses WE ging es planungstechnisch bei mir wirklich nicht und nachdem auch in der Assistentenschaft die Ungerechtigkeit mittlerweile Einzug gehalten hat, möchte ich gerne irgendeine rechtliche Grundlage, womit ich meinem Chef zeigen kann, dass er nicht alles mit mir machen kann (so jetzt im Nachhinein). Ich will jetzt nicht im Detail darauf eingehen, aber es gibt in letzter Zeit mehrere Sachen, womit ich zwecks Weiterbildung wiederholt vertröstet wurde... am Liebsten würde ich kündigen, aber ich will noch eine überall heiß-begehrte und notwendige Rotation, auf die ich schon ewig warte, mitnehmen, sodass ich erstmal leider dort bleiben muss.
In einem anderen thread hatte ich gelesen, dass man Anspruch auf Zuschlag hat. Leider konnte ich dazu in meinem Tarifvertrag (VKA) nichts finden. Hat jemand dazu vielleicht eine gesetzliche Grundlage, die ich meinem Chef vorzeigen kann?
Über zahlreiche Antworten und Tipps würde ich mich freuen!