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  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    hey ihr lieben,

    ich habe mal zwei Fragen:

    Ich habe ein BFD auf einer Bettenstation absolviert, womit ich ja später das Pflegepraktikum anrechnen lassen könnte. Ich habe aber gehört, dass bei manchen Unis nach zwei Jahren das wohl 'verfällt' und man das dann doch nochmal nachholen muss, stimmt das?
    Ich mache zudem eine Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin - und manchmal wird das Pflegepraktikum doch auch angerechnet anhand einer medizinischen Ausbildung oder? Gehört das dann da auch dazu?

    Zu meiner zweiten Frage gibt es bereits ein Forum, allerdings ging das eigentliche Thema da mehr oder weniger verloren und keiner weiß irgendwie irgendwas - 2020 soll angeblich die Wartezeit abgeschafft werden, man darf sich 3x per Los bewerben und dann wars das.

    Ich weiß, dass mir da keiner was vorhersehen kann, aber meint ihr, dass es sich dann überhaupt lohnt, bis dahin zu warten? An erster Stelle steht für mich auf jeden Fall Humanmedizin und es wäre verdammt traurig, wenn ich nun etwas anderes beginnen würde zu studieren, nur um dann mitanzusehen, dass die Wartezeit bestehen bleibt und ich doch noch hätte einen Platz bekommen können...

    Denn klar, natürlich ist die ATA Ausbildung nicht völlig umsonst, aber ich weiß zu 100% dass das nicht mein lebenslanger Beruf sein wird, sollte es mit dem Studienplatz für Medizin nicht klappen. Sprich, studieren werde ich im Anschluss auf jeden Fall. Und dann wäre es halt doch beinahe "verlorene Zeit", sollte die anstehenede Reform umgesetzt werden...

    So kompliziert meine zweite Frage ist, ich hoffe die erste kann mir jemand beantworten!



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Migole
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    Mal der Reihe nach:

    - Das Pflegepraktikum kann soweit ich weiß nicht mehr verfallen. Früher war das in NRW so. Das ist allerdings schon länger abgeschafft. Sollte es Bundesländer geben, in denen dies anders ist möge man mich korrigieren. Wenn du schon ein Bundesland oder eine Uni im Blick ist kannst du auch einfach mal auf der Webseite des zuständigen LPA nachschauen bzw. nachfragen

    - Wie das KPP aus einer Ausbildung angerechnet wird ist leider mal wieder völlig LPA und manchmal auch Sachbearbeiter abhängig. Wenn du mind. 3 Monate mit einer Tätigkeit verbracht hast, die in etwa dem KPP entspricht würde ich mir einfach von den entsprechenden Stationen direkt den Wisch abstempelt lassen. Dann muss man sich nicht mit dem LPA rumärgern. Eigentlich sollte bei dir aber sowieso das BFD anerkannt werden.

    - Bez. Masterplan 2020 kann dir keiner etwas sagen, da eben keiner etwas genaueres weiß. Es gibt Vorschläge von diversen großen Verbänden, was geändert werden sollte, aber offiziell ist quasi nichts bekannt bis das Ding unterschrieben und verabschiedet ist. Es bringt ja nichts, wenn wir hier groß spekulieren und am Ende kommt dann etwas völlig anderes dabei heraus Ich persönlich würde jetzt meine Lebensplanung nicht völlig über den Haufen werfen nur weil eventuell zu <1% die Chance besteht, dass die Wartezeit abgeschafft wird undzwar direkt und ohne Übergangsregelung, was ich mir wirklich nicht realistisch vorstellen kann.



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