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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    wie im Losverfahren-Thread schon geschrieben wurde, werden ja in Leipzig am 18.11. noch Plätze verlost. Nun habe ich mal eine Frage an alle Leipziger Studenten: Wenn man unwahrscheinlicherweise einen Platz ergattern sollte, hat man ja nun schon viel vom Semester verpasst und ich halte es für utopisch, wenn man effektiv vielleicht Ende November/Anfang Dezember anfängt, den ganzen Stoff nachzuholen.

    Wenn man also das 1.Semester einfach komplett knickt und zu keiner Prüfung antritt, was bedeutet das dann für die Wiederholungsversuche? Zumal man ja schon massig Fehltermine hat...
    Ich habe die Studienordnung gelesen, aber so ganz schlau werde ich nicht draus. Man muss sich scheinbar für die Prüfungen nicht anmelden, sondern MUSS auf jeden Fall antreten (auch zur Wiederholung), wenn man im entsprechenden Fachsemester ist?!?? Bliebe dann also nur noch ein Versuch übrig?

    Wäre es denkbar, das 2. Semester dann Urlaubssemester zu nehmen und im nächsten WS einfach ins 1. Semester einzusteigen?

    Was denkt Ihr?

    Will meine Bewerbung nicht abgeben, wenn es so gar nicht machbar erscheint...

    VG
    summertime



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von vermis
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    (...)
    Geändert von vermis (20.03.2018 um 14:05 Uhr)



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  3. #3
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    Nur so eine Idee ... versuch doch mal dort anzurufen (ich glaub Email wär eher suboptimal).
    Du musst ja nicht direkt verkünden, dass Du Dich beworben hast. Mehr so "neutrale Fallbeschreibung" was-wäre-wenn ...

    http://www.zv.uni-leipzig.de/studium/angebot.html



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  4. #4
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Meistens ist es so, dass man bei einer so späten Zusage erst zum SS einsteigt. Ist bei den Klagen ins 1. und 5. FS ganz genauso.



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  5. #5
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    Ist es denn fachlich möglich, das 2. Semester vor dem 1. zu machen? Baut doch auf einander auf, oder?



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