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Thema: Haftstrafe

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.11.2016
    Beiträge
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    Liebe Forengemeinde,

    ich befinde mich im Moment in einer absolut verkackten Situation.

    Die Vorgeschichte (bitte jetzt keine moralische Bewertung):
    Ich habe vor etwas mehr als einem Jahr leider einen tödlichen Verkehrsunfall verschuldet. Bei der Blutuntersuchung wurden Restbestände von THC nachgewiesen. Ich hatte beim Richter wenig Glück und wurde zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.
    Meine Verteidigung ist jetzt in Revision, da verschiedene entlastende Aspekte bei der erstinstanzlichen Verurteilung nicht berücksichtigt wurde, u.a. das mein letzter Joint sieben Wochen vor dem Verkehrsunfall zurücklag und damit nicht ursächlich sein kann. Außerdem liegt bei mir kein Suchtverhalten vor. Das alles kann ich zum Glück auch mit Gutachten belegen. Auch war der verstorbene Unfallgegner betrunken und hätte nüchtern ggf. besser reagieren können.
    Letztendlich sieht es momentan aber so aus, dass ich eine Haftstrafe von etwa sechs Monaten bekommen werde.
    Eine für mich existenzielle Frage ist, wie ich das mit meinem Medizinstudium vereinbaren kann (ich bin jetzt im 4. klinischen Semester). Meine Hochschule würde mich bei Kenntnis ziemlich sicher exmatrikulieren, außerdem wird meiner Recherche nach die Zuteilung einer Approbation mit dieser Vorstrafe schwierig.
    Ich würde mich über Erfahrungen und Ratschläge sehr freuen.



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  2. #2
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.755
    Mit welcher Begründung wird dich die Hochschule exmatrikulieren?
    Approbation kann, muss aber nicht ein Problem werden. Ich denke hier solltest du dich ggf von einem Anwalt beraten lassen.



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  3. #3
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
    Ort
    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
    Beiträge
    23.481
    Warum fragst Du hier und nicht an der Uni bzw. deinen Anwalt?

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  4. #4
    ehem-user-11022019-1151
    Guest
    na weil er/sie schreibt, dass die Uni ihn/sie bei Kenntnis exmatrikulieren wird und das möchte er/sie verhindern.
    Würde ich mal so denken.



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  5. #5
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
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    Ober-Unarzt
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    Deswegen PlanB mit dem Anwalt. Was sollen wir als Studenten und Ärzte zu dem Fall beitragen?
    Oder vielleicht die Schüler im Prä-Studiums-Thread?

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