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Thema: Haftstrafe

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von 143584784 Beitrag anzeigen
    Aber leider scheint es für einige wichtiger zu sein, mich zu verurteilen ohne meine Situation zu kennen.
    Mooooment! Du hast hier m.E. überwiegend vernünftige Antworten bekommen. Dass da die ein oder andere Antwort nicht in Dein "Weltbild" passt, düfte bei der Fragestellung auch normal sein...

    Einen Unfall verursacht zu haben bei dem ein Mensch ums Leben kam ist keine Erfahrung die ich jemandem wünsche. Aber habe ich deshalb kein Rechte mehr? Ist es unmoralisch mich gegen einen Richter zu wehren der mich als amokfahrenden Drogenjunkie mit der Härte des Gesetzes bestrafen wollte und dabei entlastende Fakten ignorierte? Ist man 7 Wochen nach einem Joint tatsächlich immer noch fahruntauglich? Ich meine nein. Wäre der Unfall auch passiert wenn mein Unfallgegner sich nicht betrunken im Straßenverkehr bewegt hätte? Der Gutachter meint nein. Muss ich mir das alles gefallen lassen?
    Erstmal musst Du Dir das gefallen lassen. Aber vielleicht solltest Du auch mal überlegen, wer Dich da verurteilt hat. Dieser Richter wird in der Mehrzahl der Fälle eben genau solche Leute vor sich sitzen haben, die aufgrund von Btm / Alkohol im Straßenverkehr angeklagt sind. Und wird eben ALLE Ausreden gehört haben. Dazu kommt, dass es bei Dir eben um einen "schweren" Fall geht. Und da wird u.U. eben ein härteres Urteil gefällt. Aber dann kommt eben die "gute Nachricht" für Dich: in der nächsten Instanz urteilt ein anderer Richter. Und das auf Aktenlage. Und wenn dann eben nur nach Aktenlage und nach dem Strafgesetzbuch geurteilt wird, dann fallen i.d.R. so Dinge wie: andere AZ, die der Richter gerade bearbeitet, persönliche Anliegen des Richters, etc. weg. Und von daher lass Dich doch einfach von einem Fachanwalt beraten und guck, was Du danach machst. Hier jetzt aber sich selbst als Opfer hinzustellen, weil man (in seinen Augen) schlechte Kritiken bekommt, ist nicht hilfreich. Hier ist eben kein Juraforum, sondern ein Medizinerforum. Und die meisten dürften hier keine Ahnung davon haben, ob man bei Alkohol / THC / sonstigen Drogen exmatrikuliert wird, oder keine AO bekommt oder oder oder....

    Wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein!
    Ziemlich polemisch. Aber in der o.g. Beziehung bin ich wirklich ohne Sünde! Darf ich?

    Und dazu fällt mir gerade noch der ein:
    Jesus zu seinen Jüngern: Und wer von Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein!
    Kommt ein Stein von hinten geflogen.
    Jesus dreht sich um und sagt vorwurfsvoll: MUTTER!
    I'm a very stable genius!



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  2. #22
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    Also die Uni dürfte es eigentlich nicht herausfinden, klar wird es vielleicht kurz in den Medien sein, aber Namen werden oft abgekürzt und Fotos meist unkenntlich gemacht - solltes du es vorher nicht jemand erzählt haben, müsste das doch durchgehen und nicht zwangsläufig mit dir in Verbindung gebracht werden.

    Im Übrigen wüsste ich nicht, warum vorbestrafte Menschen nicht studieren dürften, rechtlich gesehen kenne ich keinen Paragraphen, der bei einer Verurteilung zur Exmatrikulation führt. Es gibt ja auch viele Häftlinge, die an der Fernuni eingeschrieben sind etc. Bezüglich der App. und des LPA würde ich mich beraten lassen, aber läuft wohl darauf hinaus, dass du Examen machen musst, aber nicht die App beantragen solltest, denn die wird mit Sicherheit dann abgelehnt. Du musst wohl warten, bis das Führungszeugnis wieder Sauber ist



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  3. #23
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    Uh, sobald in der Presse steht "Medizinstudent..." ist das Interesse an der Uni sicherlich signifikanter.
    Wie bist Du eigentlich unterwegs gewesen, dass für einen Unfall (!) Haft im Gespräch ist? Da fehlt doch ein Faktor in der Geschichte... (Allgemeiner Zweifel an Deiner Glaubwürdigkeit.)
    Nichts für ungut -- ich finde es nicht OK, dass Du dem Toten eine (Teil-) Schuld zuschieben möchtest, während Du Dich nur um Deine Karriere sorgst. Den Gutachter bezahlst Du, also wird der Dir ja auch Dinge erzählen, die Du hören möchtest (im Gegensatz zu diesem Forum), damit Du weiterhin seine Dienste nutzt. Statt Gutachter zu bezahlen könntest Du ja auch die Kosten für die Grabpflege übernehmen. Nur mal so als Gedanke...
    Geändert von fMRI (10.11.2016 um 13:57 Uhr)



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  4. #24
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    Zitat Zitat von Hebz Beitrag anzeigen
    Im Übrigen wüsste ich nicht, warum vorbestrafte Menschen nicht studieren dürften, ...
    Wurde dafür nicht die FernUni Hagen "erfunden"?



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  5. #25
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    Zitat Zitat von fMRI Beitrag anzeigen
    Uh, sobald in der Presse steht "Medizinstudent..." ist das Interesse an der Uni sicherlich signifikanter.
    Wie bist Du eigentlich unterwegs gewesen, dass für einen Unfall (!) Haft im Gespräch ist? Da fehlt doch ein Faktor in der Geschichte...
    Faktor Vorstrafe vielleicht.



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