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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied
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    Hallo,

    Ich habe mal eine Frage zu den Kündigungsfristen nach TVÖD. Und zwar arbeite ich seit nun ca 4,5 Jahren mit einem befristeten Vertrag bei meinem Arbeitgeber. Ich habe ab 01.01. eine neue Stelle, finde nun aber im Vertrag 2 verschiedene Kündigungsfristen - einmal 4 Monate zum Quartalsende (Paragraph 31), einmal 6 Wochen zum Quartalsende (Paragraph 35). Welcher trifft denn nun zu? Ich bekomm zwar garantiert auch nen Auflösungsvertrag, aber wegen Überstunden und Co wäre mir ne "richtige" Kündigung natürlich lieber.

    Vielen Dank schonmal!
    Moonchen



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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Andere Frage: Bist Du Dir mit dem TVÖD sicher? Es sollte der TVÄ sein, oder.



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  3. #3
    Platin Mitglied
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    Oops ja, meine TV-Ärzte VKA (also kommunale Krankenhäuser)



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Meines Wissens nach bezieht sich § 31 auf Kündigung seitens des AG, § 35 des AN. Also 6 Wochen in deinem Fall



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  5. #5
    Platin Mitglied
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    Super, vielen Dank!



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