Hallo Leute,
gibt es eigentlich irgendwelche näheren Erläuterungen wann das Sozialkriterum 3 genau greift?
Ich hoffe ja, dass dieses auf mich zutrifft. Zur Zeit erwarte ich einen Studienplatz 2018/19. Habe einen Arbeitsvertrag, der bis 2020 läuft und bis dahin mit hoher wahrscheinlichkeit auf unbefristet gesetzt wird (Gesundheits- und Krankenpfleger).
Aufgrund des Vermögens meiner Eltern bin ich nicht Bafög berechtigt, weshalb ich schon seit längerer Zeit für mein Studium spare, da meine Eltern mich trotz Vermögen nicht unterstützen könnten.
"Antragsgrund 3: Wirtschaftliche Gründe / 3.3 Ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis
Zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits am Wohnort bestehendes ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis und Finanzierung des Studiums mit den Einkünften aus dieser Berufstätigkeit.
Belege:
Beschäftigungsnachweis,
eidesstattliche Versicherung darüber, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist sowie
der Nachweis über die Steuerpflichtigkeit des Einkommens und
sonstige geeignete Nachweise über die wirtschaftliche Situation.
Die Nachweise müssen über die gesamte eigene wirtschaftliche Situation und die der Eltern Auskunft geben. Bestehen keine Unterhaltsansprüche oder ist die Geltendmachung unzumutbar, sind zum Nachweis geeignete Unterlagen beizufügen und ein steuerpflichtiges Arbeitseinkommen nachzuweisen."
Zum Zeitpunkt des Studienantritts wäre ich 27, nicht bei meinen Eltern lebend. Würde ich aufgrund meiner Ersparnisse, die höher sind als das geduldete Eigenkapital beim Bafög, oder des Vermögens meiner Eltern ggf. nicht das Sozialkriterium 3 erhalten?
Liebe Grüße