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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von swalle25
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    14.07.2013
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    Hamburg
    Semester:
    16. Wartesemester
    Beiträge
    130
    Ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist, ist völlig egal.Wichtig ist, dass man zum Zeitpunkt des Studienbeginns einen Arbeitsplatz nachweisen kann. Auch muss der Arbeitsplatz nicht in unmittelbarer Nähe liegen, versicherte mir ein Mitarbeiter von Hochschulstart.de. Da war für mich interessant, da ich im nördlichen Ausland arbeite, jedoch 200km südlich in Hamburg wohne! Nur zur Info!



  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    23.01.2017
    Beiträge
    6
    Huhu,

    muss nochmal was nachfragen, deshalb hole ich den alten Thread nochmal hoch:

    Bin Momentan in meiner zweiten Ausbildung zur Krankenpflegerin. Wäre pünktlich vor Beginn des WS 2018/19 fertig. Werde mich ab nächstem Jahr um eine Stelle kümmern, um ins SK 3 zu rutschen. Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich das dann ja auch, oder? Habe nämlich an anderer Stelle gelesen, dass man schon 3 Monate in dieser Position gearbeitet haben muss, damit der durchkommt? Bin ja dann noch in der Ausbildung, in der ich zwar auch verdiene, aber halt noch nicht so viel? An wieder anderer Stelle habe ich gelesen, dass Leute in der Pflege überhaupt kein SK3 bekommen, weil es überall Stellen gibt für sie...
    Muss man sich um das SK im Vorfeld der Bewerbung kümmern bzw. sich eine Genehmigung von Hochschulstart einholen, dass man sich mit diesem SK bewerben darf oder ist das, zusammen mit der Bewerbung, ein Aufwasch?
    Und wie genau soll man denn nachweisen, dass die Eltern nicht unterhaltspflichtig sind? Reicht da nicht die Angabe meines Alters? Bin bis dahin auch 27 J.

    Aus Hochschulstart werd ich einfach nicht schlau: https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe833



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