das ist Quatsch! Wenn beide in etwa gleich viel verdienen und die Steuerklasse 4 gewählt haben, macht es absolut keinen Unterschied, ob ihr getrennt oder zusammen veranlagt werdet. Das Steueraufkommen ist das gleiche
Das Ehegattensplitting greift ja nur, wenn einer sehr viel verdient und der andere wenig/nichts, da der Alleinverdiener den doppelten Grundfreibetrag bekommt.