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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Was gibt es bei einem Ehepaar bei dem beide Arztgehälter beziehen großartig zu fördern?



  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von Colourful
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    Ich bin sooooo alt.
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    Nein, bringt bei ähnlich hohen Gehältern keinen Steuervorteil. Auch nicht mit Kind.
    Der Splittingvorteil greift dann, wenn man als geringer verdienender Partner höchstens 50% oder weniger arbeitet, oder zu Hause bleibt, zumindest wenn beide ein eher hohes Einkommen haben.
    Bei uns (ich arbeite 70% - bin aber erst im zweiten Jahr und mit Kind) lohnt sich das schon nicht mehr. (Partner verdient auch gut).
    Wenn ich nicht arbeiten würde, hätten wir einen ordentlichen Splittingvorteil.



  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Coxy-Baby Beitrag anzeigen
    Was gibt es bei einem Ehepaar bei dem beide Arztgehälter beziehen großartig zu fördern?
    Um die Grundsatzfrage soll es hier eigentlich nicht gehen, dafür würde es wahrscheinlich einen eigenen Thread brauchen.



  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Colourful Beitrag anzeigen
    Nein, bringt bei ähnlich hohen Gehältern keinen Steuervorteil. Auch nicht mit Kind.
    Der Splittingvorteil greift dann, wenn man als geringer verdienender Partner höchstens 50% oder weniger arbeitet, oder zu Hause bleibt, zumindest wenn beide ein eher hohes Einkommen haben.
    Bei uns (ich arbeite 70% - bin aber erst im zweiten Jahr und mit Kind) lohnt sich das schon nicht mehr. (Partner verdient auch gut).
    Wenn ich nicht arbeiten würde, hätten wir einen ordentlichen Splittingvorteil.
    Vielen Dank.



  5. #10
    Volldödel
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    Wos schoen is
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    Zitat Zitat von OizO Beitrag anzeigen
    Hi,

    habe nichts in der Suche gefunden, daher frag ich hier mal. Ergibt sich durch eine Heirat ein Steuervorteil (Ärzte, ungefähr gleichverdienend)? Es würde ja auf einen Wechsel in die Steuerklasse IV hinauslaufen, wenn man gleich viel verdient, aber hat das überhaupt irgend einen Vorteil? Die Abgaben in I und IV sind doch gleich oder? Auch dass man hinsichtlich der Steuererklärung gemeinsam veranschlagt wird hat doch eigentlich keinen relevanten Vorteil oder übersehe ich was?

    VG
    Wenn der Verdienst beider Ehegatten gleich viel ist, wird die Kombination IV/IV empfohlen, weil die Steuervorteile dann gleichmäßig im LSt-Abzugsverfahren verteilt werden. Letzter Termin für den Wechsel der LSt-Klasse ist der 30.11 des lfd. Jahres (= Veranlagungszeitraum). Grds. darf man die LSt-Klasse nur einmal pro Jahr wechseln. Formular für den Antrag bzgl Klassenwechsel findest du bei: elster.de.

    Die LSt ist aber nur eine Erhebungsform der ESt. Man versucht durch die Kombi IV/IV möglichst nah an die endgältige Jahressteuer zu kommen. Denn erst bei der Veranlagung werden die Einkünfte der ehegatten zusammengerechnet.

    Da fällt mir noch was ein: Du sprich ja vom Verdienst. Das sind nicht die Einkünfte (=Arbeitslohn - Werbungskosten). Beachte also noch Werbungskosten. Die Einkünfte werden erst auf Ebene des Gesamtbetrags der Einkünfte zusammengerechnet. Also könnte sich doch noch im Rahmen der Zusammenveranlagung der Ehegatten, bei der ja der Splittingtarif anzuwenden ist, ein Steuervorteil ergeben.

    Und noch mal edit: Wenn du in § 26 Abs. 3 EStG schaust, dann siehst du dass die Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) mit Splittingtarif (§ 32a Abs. 5 EStG) die übliche Veranlagung vom Amt ist. ;)
    BG
    Geändert von JanApp (28.11.2016 um 17:01 Uhr)



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