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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer Avatar von Squeaky
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    Du hast einen Vorteil. Der Spitzensteuersatz kommt erst ab 100 000€ Brutto zum Tragen. Unverheiratet würdest du schon ab knapp 54000 mehr Steuern zahlen müssen.



  2. #17
    ~flauschig~
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    Zitat Zitat von Squeaky Beitrag anzeigen
    Du hast einen Vorteil. Der Spitzensteuersatz kommt erst ab 100 000€ Brutto zum Tragen. Unverheiratet würdest du schon ab knapp 54000 mehr Steuern zahlen müssen.
    das ist Quatsch! Wenn beide in etwa gleich viel verdienen und die Steuerklasse 4 gewählt haben, macht es absolut keinen Unterschied, ob ihr getrennt oder zusammen veranlagt werdet. Das Steueraufkommen ist das gleiche
    Das Ehegattensplitting greift ja nur, wenn einer sehr viel verdient und der andere wenig/nichts, da der Alleinverdiener den doppelten Grundfreibetrag bekommt.
    Erfahrung ist etwas, das man immer erst bekommt,kurz nachdem man es dringend gebraucht hätte ...
    ------->
    http://www.youtube.com/watch?v=RFZrzg62Zj0



  3. #18
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    Bei der StKl III sind ja monatlich steuerfrei bis 1.865 EUR. Bei StKl IV sinds 985 EUR monatlich und bei StKl V sinds 106 EUR monatlich.

    Nun gibs ja die Kombis:
    - III/V
    - IV/IV

    Damit macht die Kombi III/V Sinn, wenn der eine Ehegatte erheblich mehr verdient als der andere. Würde man nämlich in diesem Fall die Kombi IV/IV wählen, dann würde der Besserverdiener viel zu viel Lohnsteuer (= Erhebungsform der Einkommensteuer) zahlen. Aber zum Glück kann man das ja im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (-> Abgabe der EStE) wieder korrigieren, wenn man die Zusammenveranlagung aufm Mantelbogen ankreuzt.

    Und noch interessant: Man kann auch die StKl bis zum unter elster.de bis zum 30. Nomvember ändern.



  4. #19
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    das war mal...
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    Haben absichtlich IV/IV. Steuerrückzahlung ist nettes extra zur Mitte des Jahres. Im Prinzip Urlaubsgeld von Staat. Bei III/V müssten wir vermutlich nachzahlen.



  5. #20
    Gold Mitglied
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Haben absichtlich IV/IV. Steuerrückzahlung ist nettes extra zur Mitte des Jahres. Im Prinzip Urlaubsgeld von Staat. Bei III/V müssten wir vermutlich nachzahlen.
    Andersherum bekommt man mit 3/5 einen kostenlosen Kredit über das Jahr.

    Wenn man weiß, dass man nachzahlen muss kann man das ja mit einplanen.



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