Da hB ich mich ungenau ausgedrückt. Es ging mir um die arztnummer, nicht btm Rezepte.
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Als NA braucht man keine BtM-Rezepte auszufüllen. Das läuft über internen ärztlichen Verbrauchs-Nachweis und auf Verbrauch über den Träger des Rettungsdienstes - für "Nachschub" aus der Apotheke sorgt dann der ÄLRD bzw Chefarzt des Kreisverbandes.....
Wenn du glaubst, es geht nicht mehr......kommt von irgendwo ein Blaulicht her!
Da hB ich mich ungenau ausgedrückt. Es ging mir um die arztnummer, nicht btm Rezepte.
Ich hab auch keine.
In Bayern ist das was anderes. Da hängt da aber auch damit zusammen, dass der Notarzt die Transortscheine unterschreiben muss, dafür aber diese Nummer braucht, in anderen Bundesländern muss er entweder gar nichts unterschreiben oder braucht dafür nur den Notarztstempel vom Landkreis.
Führ immer wieder zur Verwirrung wenn ich da unten Festivaldienste mache.
Ich frag mich aber wofür man die als Weiterbildungsassistent braucht. Im Krankenhaus verschriebt man Patienten ja keine BTM und für Ausnahefälle hätte man noch die OÄ/Chefs. In der Praxis nimmt man die vom Inhaber und lässt den unterschreiben.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Als Assi bei uns kriegst die auch nur, wenn du NA wirst oder KVB-Dienste machst ... wobei ich bei zweiterem auch nicht ganz sicher bin, ich meine dass man dann unter der "Dienst-Praxis" arbeitet und diese Betriebsstättennummer nutzt.
Wir sind in Bayern von der KVB für den Notarztdienst beauftragt und haben daher als NA eine Art "mobile Praxis" - da ist die Nutzung der Nummer aber auch auf den Notarztdienst beschränkt, Kassenrezepte oder so etwas darf ich damit nicht ausstellen.
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