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  1. #6
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Muss den Thread nochmal ausgraben, da ich die Befreiung von der Rentenversicherung bisher leider nicht rückgängig machen konnte. Dafür wäre eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses für mind. 2 Monate oder ein Arbeitgeberwechsel erforderlich.

    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    JSolltest Du Kinder planen, so werden Dir ja auch Erziehungszeiten in der DRV angerechnet, die sich dann zu den anderen Zeiten summieren und damit die 60 Monate Vollmachten können.
    Was gilt als Erziehungszeit?

    An (m)einem konkreten Beispiel: Ich habe eine 3-jährige Ausbildung gemacht und in die DRV eingezahlt (=36 Monate). Es fehlen also noch 24 Monate, um überhaupt einen Anspruch auf die gesetzliche Rente zu haben, richtig? Angenommen ich bekomme 2 Kinder und nehme jeweils 12 Monate Erziehungsurlaub. Hätte ich dann meine 60 Monate voll und Anspruch oder habe ich irgendwo einen Denkfehler drin? Wahrscheinlich ist es eh nicht so relevant, weil es um wenige Euro im Monat geht aber irgendwie würde es mich auch etwas ärgern, das einfach zu "verschenken".

    Edit: Meine kurze Recherche hat folgendes ergeben:
    Der Beginn der Erziehungszeit ist immer der Kalendermonat nach der Geburt und maximal können 36 Monate angerechnet werden.

    Jetzt bräuchte ich nur nochmal eine Bestätigung, ob ich alles richtig verstanden habe.
    Geändert von *milkakuh* (18.11.2017 um 17:13 Uhr)



  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Meines Wissens nach kriegst Du pro Kind 36 Monate angerechnet, außer, du überträgst sie an den Kindsvater. Unabhängig davon, wie lange zu Elternzeit nimmst. Somit hättest du schon bei einem Kind deine Zeiten voll



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Tatsache, is so: Ist der erziehende Elternteil neben der Kindererziehung in den ersten drei Jahren nach der Geburt zusätzlich erwerbstätig, profitiert er/sie noch mehr von der Kindererziehungszeit. Denn die Beiträge für die Kindererziehungszeiten werden zusätzlich zu zeitgleichen Beitragszeiten aus eigener Erwerbstätigkeit auf die Rente angerechnet (maximal bis zum Höchstbeitrag).

    http://www.berlin.de/familie/de/info...ungszeiten-223



  4. #9
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Dankeschön Jetzt muss ich mich nicht mehr darüber ärgern, dass ich mich befreien lassen habe.



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