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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #46
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    Zahlt man als freiberuflicher Notarzt in Nebentätigkeit ganz normal Einkommensteuer oder eher Umsatzsteuer oder gleich beides?



  2. #47
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Ärztliche Leistungen sind umsatzsteuerbefreit (wenn du über die Börse fährst gibt es einen Rechnungsvordruck wo unten ein Passus mit dem entsprechenden Paragraphen drin ist). Du zahlst ganz normal Einkommenssteuer.

    ABER: Die Finanämter sind seit Neuestem hinter den Umsatzsteuern von Notärzten, die auf Veranstaltungen Dienst tun, her. Ich müste nochmal nachschauen- stand mein ich in "Der Notarzt" ein Artikel darüber. Die Begründung war (wenn ich das richtig verstanden habe) dass die Anwesenheit keine ärztliche Leistung wäre und Veranstaltungen von vorne herein so ausgelegt wären, dass ja nichts passiert.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #48
    Registrierter Benutzer
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    Ok also keine Umsatzsteuer für Notärzte. Hat den schonmal jmd seine NA-Tätigkeit als Gewerbe anmelden müssen oder dem Gewerbeamt melden müssen?



  4. #49
    Top Benutzer :)
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    Zitat Zitat von Croonger Beitrag anzeigen
    Ok also keine Umsatzsteuer für Notärzte. Hat den schonmal jmd seine NA-Tätigkeit als Gewerbe anmelden müssen oder dem Gewerbeamt melden müssen?
    Nur nicht heilende ärztliche Tätigkeit (z.B. Auftragsarbeiten für die Polizei) sind prinzipiell Umsatzsteuer pflichig.... NA Tätigkeit ganz sicher nicht



  5. #50
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Croonger Beitrag anzeigen
    Ok also keine Umsatzsteuer für Notärzte. Hat den schonmal jmd seine NA-Tätigkeit als Gewerbe anmelden müssen oder dem Gewerbeamt melden müssen?
    Arzt ist ein freier Beruf und kein Gewerbe.



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