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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #91
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Dennoch die Antwort: Man kann sich bei der zuständigen BG einfach anmelden, im unserem Falle BG Gesundheit und Wohlfahrtspflege. Erfordert nur den Online gerunterladbaren Anmeldebogen und die Wahl einer Versicherungssumme nach eigenem Ermessen (irgendwo zwischen Mindest- und Höchstbeitrag). Daraus ergibt sich dann natürlich eine entsprechende Beitragspflicht. Den Beitrag kann man aber steuerlich geltend machen.
    Für freiberufliche Notärzte seit 4/2017 durch den Auftraggeber übernommen, für angestellte Ärzte durch den AG.
    Für das seltene (und vermutlich so nict haltbare, s.o.) Konstrukt des "Freiberuflers" als Krankenhaus-Vertretungsarzt durch den Arzt selbst zu leisten.



  2. #92
    Top Benutzer :)
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    Danke



  3. #93
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Man KANN sich bei der BG freiwillig versichern, es gibt aber keine Pflicht.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #94
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    bei uns in der Abteilung ist NA fahren Dienstaufgabe und ich bin über das Haus mitversichert. Allerdings will ich auch in meiner Heimatstadt in Bayern gelegentlich fahren.
    Hab hier sowohl den Beitrag also auch im Forum nachgelesen was dafür notwendig ist:

    Eine Haftpflichtversicherung für gelegentliche Notarztdienste habe ich bereits. Eine Lebenslange Arztnummer ist bei der KVB zu beantragen.
    BG ist ja freiwillig und die Befreiung von der Rentenversicherung kann ich von meiner Vollzeitstelle vorzeigen.

    Was brauche ich noch um loszulegen? Hab jetzt bald die Prüfung und würde mich gern frühzeitig darum kümmern.
    Kann ich sobald ich das Zeugnis habe mich damit bei der Wache bzw. dem zuständigen Arzt melden der die Dienstpläne macht, damit ich eingeplant werden kann?



  5. #95
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    16.362
    Nein, BG freiwillig geht nicht mehr. Du bist über deinen Auftraggeber beitragsfrei pflichtversichert.

    Eine Befreiung von der DRV bekommst du nicht weil du automatisch befreit bist. Du gibst am Ende des Jahres die Einkünfte bei deinem Finanzamt an und wenn du deinen Bescheid hast beim Versorgungswerk.

    Jede Wache verteilt ihre Dienste anders. Manche über die bekannten Börsen, manche über einen Verein oder Pool.

    Je nach dem muss man noch Fortbildungen nachweisen.
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