Das aktuelle Urteil bezieht sich auf Honorarärzte im Krankenhaus. Für Notärzte egal, da seit April 2017 die NA von der SV-Pflicht befreit sind. Honorarärzte im Krankenhaus funktionieren nur noch mit Anstellung oder ANÜ.
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Hi,
kurze Verständnisfrage. Gilt das neue Urteil für rein " freiberufliche " Ärzte oder auch für den Fall, dass man eine Festanstellung hat und darüber hinaus Honorarnotarztdienste macht ?
Blicke da nicht so durch.
Danke,
Marion
Das aktuelle Urteil bezieht sich auf Honorarärzte im Krankenhaus. Für Notärzte egal, da seit April 2017 die NA von der SV-Pflicht befreit sind. Honorarärzte im Krankenhaus funktionieren nur noch mit Anstellung oder ANÜ.
^^ Weißt Du zufällig, wie das mit Unternehmern ist? Wenn ich z.B. zu Hause einen eigenen Betrieb mit Gewerbesteuernummer habe? Bin ich dann trotzdem scheinselbstständig?
I'm a very stable genius!
Jetzt wurde ich mal wieder von der DRV belästigt. Es geht um eine Honorartätigkeit, die ich bis 2016 nebenberuflich ausgeführt habe. Bekanntlich hat die DRV das ja als Scheinselbstständigkeit gewertet. Die Klinik und ich sind in Widerspruch gegangen, was die DRV zurückgewiesen hat.
Mir ist leider nicht klar, was die DRV von mir persönlich will: Nachzahlungen an sie oder übernimmt das der ehemalige Auftraggeber, d. h. die Klinik? Weiß da jemand Bescheid, hat jemand ähnliche Probleme mit dieser Institution?
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Was steht denn in dem Schreiben was sie wollen? 10 Seiten Bullsh*** ausfüllen, weil Betriebsprüfung beim alten AG?
Ich musste nichts zurückzahlen. Das müssten meine AG gemacht haben. DIE haben mich ja nicht offiziell richtig als AN gemeldet.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3