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  1. #1
    Gräfenberg Punkt Avatar von Grübler
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    bezüglich der Zusatzweiterbildung "Intensivmedizin" hat sich für mich eine Frage ergeben.

    Im Rahmen der Facharztweiterbildung in Anästhesie habe ich das Krankenhaus und den Weiterbildungsbefugten wechseln müssen. Dabei war ich für jeweils 6 Monate auf einer Intensivstation tätig (insgesamt also die anrechenbaren 12 Monate).

    Der erste Befugte ist zum Jahresende in den Ruhestand gegangen; leider habe ich mir bisher nicht die Intensivmedizin gesondert bescheinigen lassen.

    Kann mein aktueller Befugter mir jetzt trotzdem 12 Monate bescheinigen, weil ich ja immerhin 2 Jahre bei ihm in der Abteilung (Anästhesie, mit Diensten auf Intensiv) tätig war, oder ist das durch mein Splitting zwingend nötig, dass ich auch noch eine Bescheinigung von meinem alten Chef vorlege?

    24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können
    •6 Monate während der Weiterbildung in der Gebieten Chirurgie oder Innere Medizin oder in Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie oder 12 Monate während der Weiterbildung in Anästhesiologie bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
    http://www.aekno.de/page.asp?pageID=9637



  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Kommt auf die Ärztekammer an. Die hiesige (eigentlich sehr pingelige) Ärztekammer hat anstandslos für meine Facharztprüfung eine einzige Bescheinigung für die gesamte Zeit (nach drei Monaten Chef in Rente, danach drei Monate Interimschef, dann erst Übernahme durch den Neuen) akzeptiert. Am besten bei der ÄK nachfragen, wie sie es gerne haben möchte.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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