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bezüglich der Zusatzweiterbildung "Intensivmedizin" hat sich für mich eine Frage ergeben.
Im Rahmen der Facharztweiterbildung in Anästhesie habe ich das Krankenhaus und den Weiterbildungsbefugten wechseln müssen. Dabei war ich für jeweils 6 Monate auf einer Intensivstation tätig (insgesamt also die anrechenbaren 12 Monate).
Der erste Befugte ist zum Jahresende in den Ruhestand gegangen; leider habe ich mir bisher nicht die Intensivmedizin gesondert bescheinigen lassen.
Kann mein aktueller Befugter mir jetzt trotzdem 12 Monate bescheinigen, weil ich ja immerhin 2 Jahre bei ihm in der Abteilung (Anästhesie, mit Diensten auf Intensiv) tätig war, oder ist das durch mein Splitting zwingend nötig, dass ich auch noch eine Bescheinigung von meinem alten Chef vorlege?
24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können
•6 Monate während der Weiterbildung in der Gebieten Chirurgie oder Innere Medizin oder in Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie oder
12 Monate während der Weiterbildung in Anästhesiologie bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
http://www.aekno.de/page.asp?pageID=9637