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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Elvira93
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    Hallo ihr,

    weiß ja nicht, ob es schon einige mitbekommen haben, aber offensichtlich hat sich die TappV geändert zum 30.12.16.

    Wichtiger Punkt: Man kann das Schlachthofpraktikum in Zukunft bei Rind ODER Schwein ableisten und man muss nicht mehr beides machen.

    Ansonsten frag ich mich bei §6, Satz 2, ob man tatsächlich dann beim gleichen Prüfer nochmal geprüft wird oder wie ist das gemeint??:

    „Wiederholungsprüfungen sollen bei dem Prüfungsausschuss abgelegt werden, bei dem die Prüfung nicht bestanden worden ist."
    If you can dream it, you can do it!

    (Walt Disney)



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Viehdoc
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    oh, das hatte ich auch noch nicht mitbekommen. Aber das ist ja schonmal eine gute Änderung, dass man nur eine Tierart machen muss im Schlachthof. Das erleichtert deutlich die Suche nach nem Praktikumsplatz ;).

    Das mit den Wiederholungsprüfungen würde ich irgendwie auch so verstehen... fände ich aber ganz schön ungerecht. Das sowas erlaubt ist O_o
    Oder ob man vielleicht nicht die Uni wechseln darf, wenn man noch eine Prüfung zu wiederholen hat?
    "I don't know the secret of success, but the secret of failure is to try to please everybody."
    (Bill Cosby)



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  3. #3
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    Ich würde das auch so verstehen mit dem Prüfungsausschuss. Aber gut finde ich das nicht. Jeder Prüfer ist immer auch ein bisschen subjektiv, da kann man gar nichts gegen machen. Das sind schließlich auch nur Menschen. Und wenn dich dann einer nicht leiden kann...



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  4. #4
    Vet-In-Progress Avatar von JazzKo
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    Das würde dann aber völlig der Regelung widersprechen, dass man nach einer nicht bestandenen Prüfung einen Antrag auf Prüferwechsel stellen kann.
    Mein Hund ist als Hund eine Katastrophe,
    aber als Mensch unersätzlich.
    Johannes Rau



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  5. #5
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    Zitat Zitat von JazzKo Beitrag anzeigen
    Das würde dann aber völlig der Regelung widersprechen, dass man nach einer nicht bestandenen Prüfung einen Antrag auf Prüferwechsel stellen kann.
    Ach so eine Regelung gibt es? Wo hast du das her? Oder ist das was Uni-Internes?



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