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  1. #1
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    Hallo,

    vor kurzem habe ich gehört, dass jemand weil er bei zwei Klausuren versucht hat zu spicken (zu betrügen) exmatrikuliert wurde und sogar den Anspruch auf die Approbation verloren hat.

    Kann das wirklich stimmen, dass man den Anspruch auf die Approbation wegen Spickens verliert.

    Gibt es noch andere Dinge, die man nicht tun darf z.B. Cannabis-Konsum oder ähnliches, was einem die Approbation verwehren kann?



  2. #2
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
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    doppelt
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



  3. #3
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
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    Die Person hat nicht wegen den Spicken den Anspruch auf Approbtion verloren, sondern wurde geext weil die einen Schein nicht geschafft hat.
    Wenn man spickt wird man von der Klausur ausgeschlossen und es gilt als Fehlversuch/Nicht bestanden. Jede Uni handhabt spicken anders, von Augen zu drücken bis 2 Versuche abgezogen bekommen.
    Wenn man alle seine Versuche nicht schafft verliert man den Prüfungsanspruch in diesem Fach. Wenn es ein Fach ist was zwingend für das Studium nötig ist wird man geext. Wenn man diesen Schein dann an keiner anderen Uni machen kann, kann man kein Arzt werden.
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



  4. #4
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    Bei uns stand auf dem Antwortbogen der unterschrieben werden musste immer, dass Täuschungsversuche bis zu 50.000 Euro kosten können.



  5. #5
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    Zitat Zitat von Sticks Beitrag anzeigen
    Bei uns stand auf dem Antwortbogen der unterschrieben werden musste immer, dass Täuschungsversuche bis zu 50.000 Euro kosten können.
    Will sich die Uni das Geld zivilrechtlich holen? Für welchen Schaden?
    Und beim Strafrecht ist es abhängig vom Einkommen, da sollte bei einem Studenten nicht viel zu holen sein.



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