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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Zitat Zitat von Ende-in-Sicht Beitrag anzeigen
    Ganz einfach, weil Rettungssanitäter und Rettungshelfer in dem Artikel in EINEM Abschnitt beschrieben werden und von den beiden differenziert, der Notfallsanitäter erklärt wird. :-P @Heerestorte
    Aber hast du es jetzt verstanden bzw. hast du noch Fragen zur Ausbildung?



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  2. #12
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    Ich denke ja. Rettungssanitäter ist demnach wahrscheinlich die Ausbildung, nach deren Ende man eine höhere Qualifikation besitzt, wenn man sich die Zahlen der Ausbildungsstunden mal so anguckt, richtig?



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  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Genau! Rettungshelfer ist der "Gehilfe" vom Rettungssanitäter quasi.
    Der Rettungssanitäter darf einen Krankentransport führen, das darf der Rettungshelfer nicht.

    Und der Rettungssanitäter ist dann quasi der Gehilfe vom Rettungsassistent/Notfallsanitäter auf dem Rettungswagen.



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  4. #14
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    Jap, genau so habe ich mir das gedacht.



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  5. #15
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    Ich bin aktuell in der gleichen Situation und überlege auch den RS zu machen.
    Allerdings meinte ein Bekannter zu mir, dass ich nach meinem Staatsexamen nicht mehr im Rettungsdienst tätig sein dürfte, da man als Zahnmediziner "Heilkunde" ausübt und man somit beim Einsatz im Rettungsdienst zu erweiterten Maßnahmen gezwungen wäre, die durch einen RS nicht durchgeführt werden dürfen.

    Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema oder gibt es genauere Aussagen?

    Danke schon mal



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