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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von mumpala
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    Ich frage mich gerade ob ich nicht einen Fehler begangen habe: und zwar habe ich einen opt out Vertrag für 60h zusammen mit meinem Arbeitsvertrag unterschrieben. Mir wurde gesagt, dass sonst der eigentliche Vertrag mit Blick auf die Probezeit nicht so sicher wäre.
    Was mich allerdings irritiert: die opt out Regelung wird ohne Freizeitausgleich angegeben. Wie finde ich denn raus wie diese Stunden vergütet werden? Ich hab mich leider in dem Moment unter Druck setzen lassen und einfach unterschrieben...



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  2. #2
    Oberpropofolist
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    Opt out kann jederzeit unabhängig vom Arbeitsvertrag wieder gekündigt werden.
    I use multi-million dollar satellites to find tupperware in the woods - what´s your hobby ?



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von mumpala
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    Das Problem ist halt, dass ich noch in der Probezeit bin und mir durch die Blume ja bereits gesagt wurde, dass das unerwünscht sei.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    tarifvertrag lesen ?



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  5. #5
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    ...und wenn die Probezeit endet kann man das natürlich nicht mehr kündigen?!?

    Solche Regelungen kann man JEDERZEIT kündigen, d.h. auch ca. 2h nachdem die Probezeit geendet hat.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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