"Liebe Studierende,
wie im letzten Jahr würden wir Ihnen gerne mit Ihrem Abschluss-Zeugnis der Tierärztlichen Prüfung auch gleichzeitig die Approbation als Tierärztin/Tierarzt und die Bescheinigung der Fachkunde gem. Röntgenverordnung bei Ihrer Staatsexamensfeier am 30. März 2017 um 14:00 Uhr überreichen.

Um dies in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Gießen und der Landestierärztekammer Hessen zu realisieren, ist Folgendes zu beachten:

APPROBATION:

Rechtzeitige Beantragung der Approbation und die Vollständigkeit nachfolgender Unterlagen.

1. Antrag auf Erteilung der Approbation (siehe Anlage)
Rechnung über die zu zahlende Verwaltungsgebühr erhalten Sie bei der Feier (siehe Hinweis im Antrag)

2. amtliches Führungszeugnis zur direkten Übersendung an eine Behörde (Beleg Art 0)
wird i.d.R. beim Einwohnermeldeamt des 1. Wohnsitzes beantragt und direkt an das Regierungspräsidium Gießen, Schanzenfeldstraße 8, Gebäude B3, 35578 Wetzlar, übersandt.

3. Geburtsurkunde, ggfs. Heiratsurkunde
in beglaubigter Fotokopie

4. Nachweis der Staatsangehörigkeit
im Regelfall reicht eine Fotokopie des Personalausweises/Reisepasses

5. formlose ärztliche Bescheinigung
Ihr (Haus-)Arzt bescheinigt Ihnen, "dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet sind“
(Dieser Satz kann übernommen werden.)


Die vollständigen Unterlagen senden Sie zusammen mit dem Antrag auf Approbation (Anlage) bis spätestens 17. Februar 2017 an das Regierungspräsidium Gießen.

Anschrift:

Regierungspräsidium Gießen
Dez. V 54 „Veterinärwesen“
Postfach 2169
35531 Wetzlar


RÖ-FachKundeBescheinigung:

In Zusammenarbeit mit der Landestierärztekammer Hessen haben wir es ermöglicht, dass Ihnen der Präsident der Landestierärztekammer Hessen, Herr Dr. Ingo Stammberger, die Bescheinigung der Fachkunde gem. Röntgenverordnung ebenfalls überreichen kann. Diese Bescheinigung benötigen Sie während Ihrer zukünftigen Tätigkeit als Prakt. Tierärztin/Tierarzt, um eigenverantwortlich eine Röntgenanlage betreiben zu können. Für die Ausstellung dieser Fachkundebescheinigung müssten Sie vorab

10,-- € auf das Konto der

Landestierärztekammer Hessen bei der
Apo Bank Düsseldorf,
IBAN DE13300606010101241249
BIC (Swift Code) DAAEDEDDXXX
mit Angabe Ihres vollständigen Namens und dem Hinweis „Fachkundebescheinigung“ überweisen.

Die offizielle Einladung mit Programm werden wir Ihnen an Ihre in FlexNow hinterlegte Adresse noch zusenden.
Bitte geben Sie diese Informationen auch an Ihre Kommilitoninnen/Kommilitonen weiter, falls einige Studierende ihre E-Mails nicht abrufen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Dr. A. Moritz

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Prüfungsamt Veterinärmedizin"