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Thema: Wartesemester

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    31.01.2017
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    4
    Hallo leute,
    Kann es sein das den ersten wartesemester nach den erwerb der hochschulzugangsberechtingung nicht angerechnet wird???

    Beispiel:
    Claudia bewirbt sich zum Sommersemester 2017. Ihr Reifezeugnis ist datiert vom Juni 2011, so dass ihre Wartezeit 10 Halbjahre beträgt? Quelle: hochschulstart.de

    Sie hat es im juni 2011 erwirbt, und konnte sich für die WS 2011 bewerben .Oder ? Also wieso 10 halbjahre anstatt 11!?.?



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    20.07.2007
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    92
    Muss ein Fehler sein, schreib denen doch mal eine E-Mail.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    31.01.2017
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    Hallo Dr.doom
    Schau mal hier?
    https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe920
    LG



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  4. #4
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    16.08.2010
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    Da Doppelthreads hier nicht erwünscht sind, schließe ich diesen Thread.

    Absolute Arrhythmie, Moderatorin Medi-Learn
    "Hodor!" - Hodor



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