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Thema: Wartesemester

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo leute,
    Kann es sein das den ersten wartesemester nach erwerb der hochschulzugangsberechtingung nicht angerechnet wird???

    Beispiel:
    Claudia bewirbt sich zum Sommersemester 2017. Ihr Reifezeugnis ist datiert vom Juni 2011, so dass ihre Wartezeit 10 Halbjahre beträgt? Quelle: hochschulstart.de

    Sie hat es im juni 2011 erwirbt, und konnte sich für die WS 2011 bewerben .Oder ? Also wieso wird nur 10 halbjahre anstatt 11 ??



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    1. WS: WS 11/12
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    10. WS: SS 16
    11. WS: WS 16/17
    12. WS: SS 17

    Sommersemester 17 ist also das 12. Wartesemester.
    EDIT: Haha, sorry . Zählen sollte man können. Schreib mal hochschulstart.de. Das sollte dein 11. sein, vorausgesetzt, du hast nichts anderes studiert? Hast du die richtigen Daten angegeben?
    Geändert von Sternchenhase (31.01.2017 um 09:38 Uhr)



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Sorry- habs korrigiert



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  4. #4
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    @sternchenhase : Danke für die antwort
    schau mal hier:
    https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe920



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