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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Es ist mir fast etwas peinlich, aber kann jemand zu folgendem Problem sicher Auskunft geben.

    Folgendes: Ich bin Assistenzarzt und seit über 4,5 Jahren an einer Uniklinik TV Ärzte.
    Nun möchte ich die Uniklinik wechseln und die neue Stelle in einem anderen Bundesland ab dem 1.5.17 beginnen.

    Geplant ist ein nahtloser Übergang und ich wollte fristgerecht 6 Wochen zum Quartalsende kündigen.
    Nun bin ich mir ehrlich gesagt unsicher, ob ich zum 30.04.2017 kündigen kann (mit 10 Tagen Alturlaub und Ostern dazwischen könnte ich bequem umziehen).

    Oder ist die Kündigung immer jeweils nur zum Quartalsende möglich, also Kündigung zum 31.3. bzw. später 30.6.17.

    Zur Not würde ich auch zum 31.3. kündigen um hier wegzukommen, würde dann aber den April sinnlos eine Lücke aufweisen und ggf. Stress mit Arbeitsamt, Krankenkasse und Ärzteversorgung bekommen.

    Was ist eurer Meinung nach dem Tarifrecht möglich.

    Ich kenne natürlich die Passage:
    (1) 1 Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des
    Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2 Im Übrigen beträgt die
    Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)

    bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
    von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
    von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
    von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
    von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
    von mindestens 12 Jahren 6 Monate

    zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

    Aber werde nicht ganz schlau daraus

    Besten Dank im Voraus.



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    10.644
    Wenn das die relevante Passage ist, dann sinds 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Außer du hättest bis zum Kündigungsdatum 5 Jahre erreicht - dann wärens 3 Monate. Was war daran jetzt schwer zu verstehen?



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    18.11.2004
    Beiträge
    58
    Die Passage mit den Fristen verstehe ich und es sind noch 6 Wochen in meinem Fall.

    Vielleicht stehe ich gedanklich auf dem Schlauch, aber kann ich unter Einhaltung der Fristen (6 Wochen) nun mein Arbeitsverhältnis konkret zum 31.3 oder 30.6 kündigen oder geht auch eine Beendigung zum 30.04.?



  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    38.296
    Nein, du kannst nur zum Ende des jeweiligen Kalendervierteljahres kündigen. Und zwar sechs Wochen zum letzten Tag dieses Kalendervierteljahres, sprich zum Monatsschluss (in deinem Fall zum 31.3., Kündigung also sechs Wochen vorher, sprich Mitte Februar...). Steht da doch ganz eindeutig.
    Für alles andere brauchst du einen Auflösungsvertrag.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  5. #5
    Gast26092018
    Guest
    Und wie genau muss das bei den 6 Wochen vor Quartalsende sein? Muss das z.B. Dann genau am 17.02 sein wenn man am Quartalende aufhört?



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