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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von *milkakuh* Beitrag anzeigen
    Ich vermute mal es geht um die Bezahlung.
    Habe ich mir auch gedacht Wenn man im Ausland Pflegepraktika macht, richtet sich die Bezahlung oft danach, ob es sich um ein Pflichtpraktikum handelt oder nicht. Auch steuerlich macht das glaube ich einen Unterschied (Freibeträge etc.).



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Also ich habe zwei Monate des Krankenpflegepraktikums vor dem Studium abgeleistet (2016) und es wurde offiziell als "freiwilliges Vorpraktikum" bezeichnet. Wenn man das KPP während des Studiums absolviert, wird es an meinem KH dagegen als Pflichtpraktikum gewertet.
    Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich meine, dass es versicherungstechnisch einen Unterschied macht, weil ich mich im freiwilligen Praktikum selbst krankenversichern musste und im Pflichtpraktikum das evtl. nicht Pflicht gewesen wäre (?). Bin mir nicht mehr ganz sicher.
    Wenn es dir dagegen um die Bezahlung geht, hast du sowohl im Pflichtpraktikum als auch im freiwilligen Praktikum bis zu einer max. Dauer von 3 Monaten keinen Anspruch auf Vergütung/Mindestlohn. Da kann das KH frei entscheiden, ob es dich bezahlen möchte oder nicht.



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Welches Krankenhaus zahlt denn bitte eine Vergütung bei einem Praktikum?
    Die wissen doch ganz genau wie viele Tausend Medizinstudenten jedes Jahr da Praktikum machen müssen.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    10.729
    Man kann ja auch ins Ausland gehen. Da wird man mancherorts bezahlt



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  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Also ich kenne mehrere Krankenhäuser die Geld für Praktika (Famulaturen sind ja auch nichts anderes) zahlen. Die KH liegen halt nicht in den Unistädten sondern weiter weg und versuchen damit Werbung zu machen. Sei es für das PJ oder für spätere Anstellungen als Arzt. Manchmal klappt das sogar.



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