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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Upsala, wenn man zu langsam ist, ist man redundant



  2. #12
    Registrierter Benutzer
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    Ich hab mich über Deine Antwort gefreut, vor allem über den zweiten Absatz



  3. #13
    ...I Believe I Can Fly... Avatar von Monsunfisch
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    Vielen Dank für die Rückmeldung; ich habe mir länger Zeit genommen, mich zu entscheiden, und habe nun einen Plan, mit dem ich recht zufrieden bin.

    Zum Splitting; an meiner Uni scheint dies tatsächlich in mehreren Tertialen erlaubt zu sein. Viele meiner Freunde haben bereits mehrere gesplittete Tertiale organisiert und auch von Seiten der Uni wurde mir gesagt, eine solche Beschränkung gäbe es nicht. Ich werde mir das allerdings zu gegebener Zeit auch vom LPA nochmal schriftlich geben lassen.

    Ansonsten stelle ich nun einen Äquivalenzantrag für ein Krankenhaus, das so leider noch nicht in der Liste meines LPA steht. Ich hoffe, dieser hat Erfolg. Leider ist mein LPA ja recht streng. Es wäre sehr schade, wenn es ausgerechnet daran scheitern würde.

    Was mich am meisten stört, ist, dass ich von der Schweiz mal abgesehen bei all meinen favorisierten Krankenhäusern erst recht kurzfristig (ca ein halbes Jahr vorher) das OK bekomme. Gern hätte ich jetzt schon Sicherheit, aber naja, man kann ja bekanntermaßen nicht alles haben...



  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    Ich bin jetzt für das letzte Tertial in der Schweiz in einem kleineren Ort. Den Vertrag habe ich direkt 15 Tage kürzer gemacht, als das PJ in NRW geht.
    Mein Vertrag geht nur bis zum 01. Oktober statt bis zum 22. Oktober (reguläres Tertialende).

    In dem Merkblatt des LPA NRW steht:
    "Sofern die Zeiträume der jeweiligen Tertiale (auch ggf. der Beginn
    des Praktischen Jahres) von den durch den Medizinischen Fakultä-
    tentag zur Erleichterung der Organisation der Mobilität im Inland
    (s. 4) bundesweit einheitlich festgelegten Blöcken abweichen, kön-
    nen Sie dies durch die Inanspruchnahme von Fehlzeiten / Ausbil-
    dungstagen (s. 1) ausgleichen.".

    Daraus leite ich ab, dass es kein Problem ist, dass die Bescheinigung nur bis zum 01. Oktober geht und das LPA NRW daraus die 15 Fehltage automatisch errechnet. Oder liege ich da falsch?



  5. #15
    the day after
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    9.503
    Persönliches Ableiten ist immer unsicher. Wende dich jetzt (!) schriftlich an dein LPA, wie du den Vertrag gestalten sollst. Nicht, dass sie es dir deswegen nicht anerkennen. Wenn du die schriftliche Bestätigung in der Hand hast, dass die von dir geplante Vorgehensweise passt, bist du auf der sicheren Seite.



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