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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Aus der Weiterbildungsordnung für Psychiatrie/Psychotherapie:

    "können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden"

    Da ich meine 24 Monate stationäre Klinik bald "rumhabe" :

    Kann man die letzten beiden Jahre beim niedergelassenen Facharzt in einer Art "Gemeinschaftspraxis" abgeleistet werden oder muss es eine PIA (psychiatrische Institutsambulanz) sein?

    Wie viele Patientenstunden hätte man am Tag bei einer Vollzeitstelle? 8 oder weniger + Vorbereitung und Nachsorge? Ist man Angestellter oder Freiberufler? Ist etwas wegen der Weiterbildung zu beachten?
    Hat jemand praktische Erfahrung mit dem Thema? Wie sieht der Verdienst aus?

    Danke.



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    "Im ambulanten Bereich". Ist eine Praxis Teil des ambulanten Bereichs? Ja. Also gehts auch. Du musst ja nur auf einer LÄK-Seite nach Weiterbildungsbefugten suchen, und findest gleich diverse Praxen. Viele sinds (zumindest in Hessen) nicht (da das in der Psychiatrie ja doch recht speziell ist), aber einige gibts.

    Man ist normalerweise Vollzeit angestellt. So wie jeder andere Weiterbildungsassistent in einer Praxis auch. Das bedeutet natürlich nicht 40h Patientenkontakt, sondern 40h inkl. allem drum und dran. Ist ja in etlichen anderen Fächern genau dasselbe, egal ob Labormedizin, Innere, Allgemeinmedizin, Gyn, Augen oder Derma.



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  3. #3
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    Mitglied seit
    07.10.2004
    Beiträge
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    Danke für die schnelle Antwort

    Wieviel ist denn das drum und dran in der Praxis? Was wäre denn eine wöchentliche Stundenanzahl "am Patienten"?


    Es gibt für Niedersachsen genau eine Praxis, die 24 Monate weiterbilden kann. Oder kann man zwei 12 monatige Praxen hintereinander wählen?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    Zu 1: Das weiß ich leider (noch) nicht, da ich davon noch ein paar Jahre entfernt bin Auch zum in der Psychiatrie üblichen Gehalt als Weiterbildungsassistent in einer Praxis müssen dir andere ein paar Ideen geben.

    Zu 2: Das ist meines Wissens kein Problem.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Man kann Praxiszeiten auch zusammensammeln- also 12 an einer 12 an der anderen. Es gibt aber manchmal Auflagen wenn z.B. nicht das ganze Spektrum der Facharztausbilung abgedeckt werden kann.

    Ich bin ja angehender Allgemeinmediziner und musste 6 Monate in einer zivilen Praxis machen, auch wenn ich die Zeiten an sich über die Bundeswehr zusammenbekommen hätte. Steht in keiner Weiterbildungsordnung- ist einfach eine Regelung der ÄK.

    Einfach mal in der ÄK nachfragen.

    Du wirst Angestellter sein. Für die Freiberuflichkeit erfüllst du kaum Kriterien.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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