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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    waren 180 Tagessätze im 2015



  2. #7
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Nochmal die Frage: Musstest du für die Prüfungsanmeldung ein Führungszeugnis vorlegen oder woher weiß das Prüfungsamt das?
    Aber letztendlich wird dir nur bleiben, dich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und zu sehen, ob da etwas zu machen ist.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    180 Tagessätze ist natürlich nen Wort, da beträgt die Löschfrist 10 Jahre! glaub ich, hab nochmal an meiner Uni geguckt da steht das nicht drin zur Prüfungsanmeldung, in München scheinbar schon .... Bei dem komplexen Thema (und ohne zu wissen was genau passiert ist) würde ich es auch beim Anwalt versuchen. Viel Erfolg.



  4. #9
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    Nochmal die Antwort: Nein, musste ich nicht, aber auf dem Antrag stand unten dass man mit der Unterschrift bestätigt, nicht vorbestraft zu sein. Darum habe ich von Anfang an mit offenen Karten gespielt und denen mitgeteilt, was Sache ist, was im Nachhinein ein Fehler war. Zur Approbation braucht man erst das Führungszeugnis.

    Werde jetzt einen Fachanwalt einschalten als ersten Schritt, falls das zu keinem Erfolg führt waren weitere Überlegungen:
    - über ein anderes Bundesland die Prüfung abzulegen (in Sachsen-Anhalt steht das mit den Vorstrafen scheinbar nicht in der Prüfungsanmeldung, bei mir in Bayern schon)
    - übers Ausland (ich möchte eh in der Schweiz arbeiten und leben)

    Was mich etwas stört oder irritiert ist folgendes: Ich hatte die Möglichkeit, dass ich aufgrund der Vorstrafe nicht angenommen werde bereits in Betracht gezogen und deshalb das Arbeitszeugnis aus mein Wahltertial Psychiatrie beigelegt. In diesem bescheinigt mir der Leitende Oberarzt, mit dem ich 4 Monate intensiv zusammengearbeitet habe, dass ich "uneingeschränkt für den ärztlichen Beruf geeignet" bin. Das ist zwar kein offizielles Gutachten, sollte aber doch zumindest als Beweismittel in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren zum Tragen kommen



  5. #10
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von _mani_ Beitrag anzeigen
    Nochmal die Antwort: Darum habe ich von Anfang an mit offenen Karten gespielt und denen mitgeteilt, was Sache ist, was im Nachhinein ein Fehler war. Zur Approbation braucht man erst das Führungszeugnis.
    Das war kein Fehler, sondern das einzig Richtige. Wer sowas verschweigt, reitet sich damit nur noch weiter rein und wenn du die Approbation beantragst, kommt es ja sowieso raus. Die Reaktion der Uni/LPA ist jetzt natürlich blöd und da kann dir wohl wirklich nur ein Fachanwalt helfen. Eigentlich müsste man dir zumindest ermöglichen, das Studium mit dem Staatsexamen abzuschließen. Ob du dann direkt im Anschluss auch die Approbation bekommst, muss man abwarten. Das sind ja immer Einzelfallentscheidungen und sowas würde ich definitiv in die Hand eines guten Anwalts geben. Immerhin geht es um deine berufliche Existenz.



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