Die Frage kann ich dir auch nicht beantworten. Vermutlich, weil man ab da eine Fehlsichtigkeit zumindest bei der Myopie als pathologisch betrachtet.
Dich zum Autofahren zu befähigen ist ja nicht Aufgabe der Krankenkasse. Ergo ist die Sehhilfe auch dein Problem (sage nicht ich, sagt die Rechtsprechung).
Aber immerhin schon mal besser als Brillen nur für die, die maximal einen Visus von 0,3 haben. Ein Schritt in die richtige Richtung, würde ich sagen.
@Wacken: Was das "nicht verordnungfähig/kein Zusatznutzen" angeht: Schau dir mal die Berichte vom IQWIG an, die zu den G-BA-Beschlüssen führen. Wenn es nicht so ernst wäre, müsste man echt drüber lachen. Ein Schelm, wer... und so.