Wenn du einen wichtigen Grund hast, rufst du das LPA an. Dort wird dir mitgeteilt, ob das ein Rücktrittsgrund ist, der genehmigt werden wird/ würde oder nicht. Alles weitere lässt sich ebenfalls telefonisch besprechen, du musst dann aber definitiv zum Arzt und vmtl. auch zum Amtsarzt. Bleibt übrigens nix an dir hängen - schon allein aus datenschutzrechtlichen Gründen darf das nicht weitergegeben werden... warum sollte auch jmd. benachteiligt werden, der doch schon Krankheitsbedingt einen Nachteil hatte? LG