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Thema: logbuch

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Ich habe eine Frage. Muss man den Logbuch nach Richtzahl ausfüllen. Wieviele Untersuchungen brauchen wir um eine Prüfungszulassung zu bekommen. Muss die Richtzahl stimmen.



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  2. #2
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    Das kommt auf die jeweilige Weiterbildungsordnung (des Faches und der zuständigen Landesärztekammer, da gibt's teilweise Unterschiede) an. Die zukünftige WB -Ordnung ( an seit Jahren gefeilt wird und wovon ein Teil beim Dt Ärztettag im Mai in Freiburg verabschiedet werden soll) wird den Schwerpunkt mehr auf Kompetenzen als auf Zahlen und Zeiten legen.
    Doch auch dann gilt, wie auch schon heute:

    Was im Logbuch dokumentiert ist, sollte der Realität entsprechen, ja.

    In welchem Fach machst du deine Weiterbildung und wann steht deine Facharztprüfung an?
    Wissen macht nichts.



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  3. #3
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Und für die meisten Ärztekammern müssen die Richtzahlen erfüllt werden.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich glaube, ich hatte meine nicht ganz voll, wurde aber trotzdem zugelassen.
    Einzelnachweis hat die ÄK nicht gefordert und bei den Massezahlen (Ruhe-EKG) z.B. hab ich in den Zeugnissen auch offensichtlich geschätzte Zahlen bescheinigt bekommen- hat keinen interessiert.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Kann auch anders kommen. Haben ein paar meiner Kollegen erlebt. Einer musste sechs Monate dranhängen, weil ihm bestimmte (als Assistent regelhaft aber schlecht zu bekommende) Eingriffe zum Teil fehlten. Ein anderer konnte die für ihn damals noch notwendigen Gutachten nicht nachweisen und musste auch nachsitzen.
    Ergo: Kommt sehr auf die ÄK an und man sollte lieber davon ausgehen, dass man die Zahlen erfüllen muss.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

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