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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    23.01.2017
    Beiträge
    6
    Hallo ihr Lieben!

    Nach 10 WS müsste ich es eigentlich begriffen haben, soglangsam gehts ja in den Endspurt, zumindest im Fach Zahnmedizin...

    Also hier meine Fragen:

    Wenn ich bei der Bewerbung die WS angebe: zählen die WS, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits komplett abgeleistet sind oder darf ich sozusagen ein WS dazurechnen, weil bis zum Studienbeginn ja noch eins hinzukommt? Die Frage habe ich hochschulstart schon per Mail geschickt, aber nur ein Massenantwortschreiben zu den WS bekommen

    Und

    Bei der Wartezeitquote wird ja, wenn die erforderliche Zahl an WS gesammelt ist, laut hochschulstart, zunächst die Ortspräferenz berücksichtigt. Zweitrangig sind die Sozialkriterien und Drittrangig die Abiturnote. Doch wie interpretiert man dann die Auswahlgrenzen?
    Siehe Foto: Hätte ich jetzt Gießen als Ortspräferenz 1 angegeben und das Sozialkriterium 3, hätte dann ein Schnitt von 3,1 oder schlechter auch reichen können? Oder zählt der Schnitt dann doch mehr?

    Bildschirmfoto 2017-03-29 um 21.13.13.jpg

    Falls diese Fragen schon gestellt wurden, tut es mir leid.

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
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    Beiträge
    1.868
    Zitat Zitat von Rinelpinel Beitrag anzeigen
    Wenn ich bei der Bewerbung die WS angebe: zählen die WS, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits komplett abgeleistet sind oder darf ich sozusagen ein WS dazurechnen, weil bis zum Studienbeginn ja noch eins hinzukommt? Die Frage habe ich hochschulstart schon per Mail geschickt, aber nur ein Massenantwortschreiben zu den WS bekommen
    Wenn das Sommersemester 2017 dein 10. Wartesemester ist, dann hast du bei der Bewerbung zum WS 10 Wartesemester. Es zählt also soz. mit. Ich nehme an, das war deine Frage?

    Zitat Zitat von Rinelpinel Beitrag anzeigen
    Bei der Wartezeitquote wird ja, wenn die erforderliche Zahl an WS gesammelt ist, laut hochschulstart, zunächst die Ortspräferenz berücksichtigt. Zweitrangig sind die Sozialkriterien und Drittrangig die Abiturnote. Doch wie interpretiert man dann die Auswahlgrenzen?
    Siehe Foto: Hätte ich jetzt Gießen als Ortspräferenz 1 angegeben und das Sozialkriterium 3, hätte dann ein Schnitt von 3,1 oder schlechter auch reichen können? Oder zählt der Schnitt dann doch mehr?
    Bei den nachrangigen Kriterien geht es um die Reihenfolge der Sortierungsmaßnahmen innerhalb der Rangliste.
    Natürlich zählt dann am Ende die Abinote sozusagen mehr, da du nach der Sortierung durch die Abinote mit 3,1 hinter jemandem mit 3,0 landest. Wenn dann direkt bei der 3,0 der Cut gemacht wird, hast du verloren .

    Liebe Grüße



  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
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    10.643
    Es wird sozusagen zuerst das SK angeschaut, dann die OP, dann die DN. Wenn du also nur SK 4 hast, hast du an keiner Uni mit SK 3 oder höher eine Chance.

    In Berlin hättest du also mit SK 4 keine Chance gehabt, unabhängig von OP und DN. Und du hättest mit SK 3 keine Chance gehabt, wenn du Berlin an OP 2 genannt hättest.

    In Erlangen hingegen hättest du, wenn du es an OP 1-4 genannt hättest, mit jeder DN einen Platz bekommen. Erst bei der Grenz-OP (also OP 5) hättest du eine DN von besser als 3,3 gebraucht.

    Dasselbe bei Gießen: du hättest, wenn du es an OP 1-5 genannt hättest, mit jeder DN einen Platz bekommen. Erst bei der Grenz-OP (also OP 6) hättest du eine DN von besser als 3,0 gebraucht.



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