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  1. #26
    ehem-user-11022019-1151
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    Zitat Zitat von Heerestorte Beitrag anzeigen
    Was halten die erfahreneren Notärzte hier eigtl. davon, präklinisch einen ZVK zu legen?
    Wir haben hier einen Kardiologen als NA und der hat das früher öfter mal gemacht, bis er IIRC vom ÄLRD auf den Deckel bekommen hat.
    Wir haben die noch drauf, verfallen regelmäßig.
    Es gab in den ganzen Jahren eigentlich genau eine Situation, in der einer eine ZVK gelegt hatte, das war aber zu Zeiten, in der die I.O Zugänge und Bohrer noch nicht so verbreitet waren.
    Aber da schließe ich mich auch wieder Brutus an, wieder so ein Spielzeug, das sich jetzt durch i.o-Zugänge erübrigt und in der Zeit, in der ich in dem Kreis war, nie verwendet wurde



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  2. #27
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    Frage an alle, die z.B. über die Notarztbörse auf selbstständiger Basis fahren: Ist man in der Regel über den Träger mitversichert (Unfallversicherung, Haftungsfragen etc.) bzw. gibt es rechtlich einen Unterschied wenn man als selbstständiger Notarztdienste fährt und nicht dabei am Krhs angestellt ist? Empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung?



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  3. #28
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    Welche Versicherungen sind neben der Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, wenn man am Notarztdienst teilnimmt?



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  4. #29
    Administrator Avatar von Brutus
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    Es empfiehlt sich vor Allem eine Berufshaftpflichversicherung, die die Notarztdienste abdeckt. Und die BG-Versicherung. Denn i.d.R. bist Du nicht über die Auftraggeber abgesichert. Ein bißchen hat sich da jetzt bzgl. des neuen Gesetzes getan: die BG läuft jetzt wohl schon über den Auftraggeber / Kreis / Kommune. Aber die Berufshaftpflicht sollte schon Pflicht sein!
    I'm a very stable genius!



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  5. #30
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    Es ist vom Versicherungsstatus ein versicherungsrechtlicher Unterschied, ob man als Angestellter am jeweiligen Krhs NA-Dienste macht oder als selbstständiger Notarzt unterwegs ist? Und was ist mit der Rechtsschutzversicherung als Selbststaendiger? Empfehlenswert?



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