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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Mal davon abgesehen, dass es offiziell keine selbständigen Notärzte gibt....

    Wenn du im Rahmen deiner normalen Dienstverpflichtungen über das Krankenhaus das NEF besetzt, bist du über die Klinik versichert. Das ist dann genau so wie wenn du auf Station oder der Notaufnahme oder im OP arbeitest.

    Wenn du als Honorarkraft arbeitest, bist du prinzipiell selber für deinen Versicherungsschutz zuständig. Manche Auftraggeber versichern ihre Notärzte, viele nicht.

    Musst dich ansonsten mal genau erkundigen, was sich versicherungstechnisch mit der Gesetzesänderung ergeben hat.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #32
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von Croonger Beitrag anzeigen
    Es ist vom Versicherungsstatus ein versicherungsrechtlicher Unterschied, ob man als Angestellter am jeweiligen Krhs NA-Dienste macht oder als selbstständiger Notarzt unterwegs ist? Und was ist mit der Rechtsschutzversicherung als Selbststaendiger? Empfehlenswert?
    Ja, es ist ein wesentlicher Unterschied. Als Angestellter ist der Arbeitgeber vollumfänglich mit Schutzpflichten belastet, es greifen neben der Unfallversicherung auch die ganzen richterrechtlich entwickelten Haftungsbegrenzungen im Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Angestellten.
    Als Selbstständiger bist Du dagegen im Prinzip Unternehmer und musst Dich um alles selbst kümmern, weil es dein wirtschaftliches Risiko ist (wobei das auch vom jeweiligen Standort abhängt; bei meinem jetzigen Arbeitgeber sind alle Honorarnotärzte unfallversichert und mit Ausnahme der Schuhe wird auch die Bekleidung gestellt).

    Die Notarzttätigkeit ist (fast) im gesamten Bundesgebiet öffentlich-rechtlich und damit findet persönliche Haftung nicht statt, sondern nur ein Regress der haftenden Körperschaft bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei der Tätigkeit als Angestellter findet der Regress der Körperschaft dann nur gegen den Arbeitgeber statt, der einen dann erst im Innenverhältnis nach den Regeln zur Arbeitnehmerhaftung daran beteiligen kann. Entscheidend bei der eigenen Versicherung ist also, dass diese das jeweilige Risiko auch erfassen. Gerade die Berufshaftpflichten führen die Prozesse ohnehin für einen, weil ihnen die Abwehr von Ersatzansprüchen im Vertrag zugewiesen wird. Rechtsschutz bräuchte man daher eher für einen Regress im Innenverhältnis...
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  3. #33
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Zu der BG: In den letzten Jahren war ich immer freiwillig versichert. Durch die neue gesetzliche Regelung hat mich die BG mit Verweis auf das neue Recht und die Pflicht der Auftraggeber, freiberufliche/Honrorarnotärzte unfallzuversichern, rausgeworfen.
    Im Zweifelsfall wird das interessant: Von meinen regelmäßigen Auftraggebern weiss ich, dass sie das getan haben. Dass das bei allen Krankenhausverwaltungen schon angekommen ist, wage ich sehr ernsthaft zu bezweifeln.

    zur Rechtsschutz: Lohnt sich meines Erachtens nach. Ich habe mal die Erfahrung machen müssen, wie schnell man Post von der Kripo bekommt wegen Ermittlungen zu fahrlässiger Tötung. Letztlich war völlig klar zu beweisen, dass ich bei der betreffenden Narkose gar nicht mehr dabei war, als was passiert ist, und es ist gar nicht zur Eröffnung eines Verfahrens gekommen (und auch die, die dabei waren, konnten den Vorwurf entkräften, bevor es über ein Ermittlungsverfahren überhaupt hinaus gegangen wäre). Aber dann sitzt du auf einmal bei einem Fachanwalt für Medizinrecht, der gerne einen Satz von €400/h hätte. Damals hat es zum Glück die Versicherung des Hauses getragen, aber die 200 Euro im Jahr - die ich auch noch von der Steuer absetzen kann - ist es mir wert. Die Anwaltkosten für "Der Sebastian war gar nicht dabei" waren bei ca 20.000 (!) Euro...



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  4. #34
    Diamanten Mitglied Avatar von //stefan
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    ich wollte ja früher immer jura machen... warum musste mich die faszination für die medizin so packen?
    "The end and aim of all medical practice is prevention; and, failing that, cure; and, failing that, amelioration." (J.W. Ballantyne, 1902)







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  5. #35
    Ldr DptoObviousResearch
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    Weil das der Studensatz der Crème de la crème ist, der in dieser Höhe kaum von einem Anwalt erzielt wird und weil davor auch das Studium steht. Dieses bietet so unglaublich spannende Sachverhalte wie zu beurteilen, ob der Charakter des reinen Wohngebiets nach § 3 BauNVO dadurch verletzt wird, dass ein bereits seit 1931 bestehendes, und im Krieg zerstörtes, Wasserkraftwerk im Rahmen eines gemeindlichen Eigenbetriebs wieder in Stand gesetzt wird, welches sich exakt auf der Grenze zwischen reinem Wohngebiet und nicht beplantem Außenbereich befindet, und deshalb die erteilte Baugenehmigung von der Kommunalaufsicht aufzuheben ist.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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