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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Mir fehlen 30 Tage. Ich möchte mein Krankenpflegepraktikum im Ausland absolvieren, kapiere irgendwie aber nicht , wie lange ich das Praktikum machen muss.. Denn im August haben sie vier Feiertage, wo ich nicht arbeiten darf. Sind es dann vom 1 bis 31 August trotzdem 30 Tage, obwohl ich nur 19 Tage gearbeitet habe? Was soll dann in der Bescheinigung unter Arbeitstage stehen 30 oder 19?



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    In Deutschland sind WE und meist Feiertage auch frei. Also vom 1.-31. sind 31 Tage.
    Wichtig ist, dass ununterbrochen und Vollzeit drauf steht.
    Kann hinterher eh keiner nachweisen ,dass du an den Feiertagen nicht da warst.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    04.08.2012
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    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
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    Auf dem Vordruck steht nichts von "Arbeitstagen". Da steht nur von-bis. Und das trägst du dann eben auch so ein, wie du es gemacht hast. Wie Wacken schon gesagt hat, sind den meisten LPAs auch im Inland eventuelle Feiertage egal. Für alle weiteren Details, lies das Merkblatt deines LPA.



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