Du musst dich wirklich etwas klarer ausdrücken
Deine ursprüngliche Frage war nach meinem Verständnis, ob einem ein gutes Abitur einen Bonus in der Wartezeitquote bringt. Nein, tut es nicht. Aber jemand mit 1,1 hat ohnehin nie gewartet. Der interessantere Bereich ist der zwischen 1,5 und 2,1. Manche von denen mussten nicht warten (z.B. weil sie ihre Unis geschickt gewählt haben, Unis ihre Abifächer stark boniert haben, usw.) und andere eben schon. Wenn jemand, als die Wartesemester in der Wartezeitquote bei 12 lagen, nur vier Jahre "warten" musste, dann z.B. weil er vorher irgendeine Ausbildung gemacht hat, um im AdH einen Bonus zu bekommen. Oder weil (da z.B. im WS 2013/14 alle AdH-Grenzwerte bei 1,4 oder niedriger lagen) er so lange gebraucht hat, um ein gutes HAM-Nat-Ergebnis zu erreichen. Usw. usf.
Es gibt noch keinen Masterplan. Es gibt nur Auszüge von Entwürfen unterschiedlicher Zeitpunkte, die von verschiedenen Quellen veröffentlicht wurden. Das ist zwar sehr manipulativ, und sehr unfair gegenüber allen, denen der Entwurf nicht vorliegt, aber leider die Realität. Die Berichterstattung des Ärzteblatts zum Masterplan lässt meines Erachtens auch sehr zu wünschen übrig.
Durch den Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung von 2016, dem meines Wissens die meisten (alle?) Länder inzwischen auch offiziell bereits zugestimmt haben, sollen statt Wartesemestern Bewerbungssemester eingeführt werden, und dabei die bisherigen Wartesemester 1:1 als Bewerbungssemester angerechnet werden. Das hat mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 allerdings überhaupt nichts zu tun. Es gab auch immer wieder den Vorschlag, die Wartezeitquote ganz abzuschaffen (inkl. des Vorschlags eines Losverfahrens); ob das ohne "Bestandsschutz" ginge, wird im Fall des Falles wohl ein Gericht entscheiden müssen. Eine Abschaffung der Wartezeitquote aufgrund der Rechtmäßigkeit einer langen Wartezeit ist hingegen etwas, was nie diskutiert wurde, sondern eine sehr hypothetische Möglichkeit von dir
Die Tatsache, dass in
https://www.aerzteblatt.de/nachricht...eim-Masterplan nichts über die Wartezeitquote steht, werte ich eher als Indiz dafür, dass sich an der Wartezeitquote nichts ändern wird als als Indiz dafür, dass es irgendwelche extremen Änderungen geben wird
(Abgesehen von der Umstellung auf Bewerbungssemester, die ja auf einer ganz anderen Rechtsgrundlage beruht.)
Du machst dir zu viele Gedanken um Fragen, die noch niemand beantworten kann. Warte ab, bis der Masterplan beschlossen wird, dann weißt du mehr.