Approbation muss in dem Bundesland beantragt werden, wo du eine Stellenzusage kriegst. Das ist bei einem ausländischen Abschluss immer so. Danach ist die Approbation aber bundesweit gültig und muss beim Umzug nicht umgeschrieben werden.
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Du bist ja EU Bürger bzw hast deine Berufserlaubnis in England erhalten.Google mal nach,welche Ärztekammer zuständig ist,wenn man bisher nicht in Dtl gearbeitet hat.Da gibt es eine, aber ich weiss nicht mehr welche.
Approbation muss in dem Bundesland beantragt werden, wo du eine Stellenzusage kriegst. Das ist bei einem ausländischen Abschluss immer so. Danach ist die Approbation aber bundesweit gültig und muss beim Umzug nicht umgeschrieben werden.
Hallo Joules,
die Facharztausbildung in England ist doch, so weit ich gehört habe, doch viel besser strukturiert und international definitiv höher angesehen als die deutsche. Das sollte man wissen falls man vor hat, Deutschland irgendwann wieder zu verlassen.
Das würde ich ein bisschen bezweifeln. Gerade in Zeiten der aktuellen Gesundheitssystems-Krise dort kann man das nicht so pauschal sagen. Auslands-Erfahrung generell ist sicher gut (ggf. als "add-on" oder Teil der deutschen FA-/Subspez-Ausbildung), aber dass gerade England so viel besser ist, naja...
"Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran
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Für die Approbation ist nicht die Ärztekammer zuständig, sondern verschiedene Landesämter. Hier eine Liste. Grundsätzlich würde ich die Approbation in dem Bundesland beantragen, in dem ich vorhabe, tätig zu werden, da es dann möglicherweise etwas weniger Nachfragen von der Ärztekammer bei der Anmeldung gibt. Die Mühlen der Ärztekammern mahlen ja gelegentlich sehr merkwürdig.