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Ich glaube die Frage ist nicht definitiv lösbar. Laut IfsG werden namentlich an das Gesundheitsamt MRSA Fälle gemeldet, welche gehäuft (>2) in einem zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang auftreten. Antwort D klingt daher am logistischen, dort wird aber nicht-namentlich gemeldet. Bei Antwort C wird zwar namentlich gemeldet, dafür aber an das Gesundheitsministerium. An das RKI wird nicht gemeldet ist B also raus; E sowieso. Antwort A erscheint mir auch falsch, weil bereits der Verdacht ja gemeldet werden muss.
Kann mich einer aufklären?