ihr habt recht... habe ich so in der Klausur nicht drüber nachgedacht.
Habt Ihr es beanstandet beim IMPP? Außerdem kommt es ja zusätzlich noch darauf an, was für eine Maßnahme ich am Pat. durchführe. Manipuliere ich an einem ZVK, oder versorge eine keimbesiedelte besiedelte Wunde am Patienten, dann kommen auch unter Umständen mehr als die zwei erwarteten Händedesinfektionen am Pat in Frage.