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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Laut Dozenten war "Bei der Beurteilung von Sputumproben wird die Anzahl an polymorphkernigen Granulozyten pro Gesichtsfeld mitberücksichtigt" richtig.



  2. #17
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    Laut Dozenten ist C richtig, also die Anzahl an polymorphkernigen Granulozyten, was ja auch stimmt. Nur eben auch Antwort B, weil dort formuliert wurde: "eine Mindestanzahl an Plattenepithelien". Ich erkläre es mir so, dass ohne Plattenepithelien in der Probe nicht tief genug abgehustet wurde und hier geht es ja um tiefsitzende Pneumonien..
    Und warum dürft ihr eigentlich euer Aufgabenheft nicht mitnehmen? Das kann euch doch niemand verbieten, oder?



  3. #18
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    Weil sich sonst zu viele abmelden. Man wird eben bevormundet ;)



  4. #19
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    So wie ich die Leitlinie verstanden habe, sind gerade wenige!!! Plattenepithelien (am besten <10) ein Qualitätshinweis und bei mehr als 25 soll man die Kultur lassen, weil wohl Kontaminierung aus dem Mundraum. Von einer Mindestanzahl lese ich nichts.
    (http://www.infektionsnetz.at/TextExt...ektionen.phtml)
    Kriterien:
    1 ) Kriterien nach Bartlett:
    Untersuchung von mindestens 5 Gesichtsfeldern (GF) bei 80-100facher Vergrößerung
    – Gruppe 1: <10 Granulozyten/GF, > 25 Plattenepithelien/GF: nicht geeignetes Material
    – Gruppe 2: 10-25 Granulozyten, > 25 Plattenepithelien: nicht geeignetes Material
    – Gruppe 3: > 25 Granulozyten, > 25 plattenepithelien: bedingt geeignetes Material
    – Gruppe 4: > 25 Granulozyten, 10-25 Plattenepithelien: geeignetes Material
    – Gruppe 5: > 25 Granulozyten, < 10 Plattenepithelien: sehr gut geeignetes Material
    – Gruppe 6: < 25 Granulozyten, < 25 Plattenepithelien: bedingt geeignetes Material, z.B. neutropenischer Patient



  5. #20
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    Ja, WENIGE, aber halt nicht KEINE! Es gab eine genau so formulierte Altfrage, bei der diese Plattenepithelien die gesuchte Antwort war. Ich schau mal, ob ich sie finde, wahrscheinlich jedoch erst morgen ;)



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