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  1. #6
    Graupappe
    Guest
    Es gab beim letzten Mal eine "Übergangsregelung" bzw. Abschaffung über gerade einmal 2 Jahre.
    Dann war die Wartezeit weg.
    Allerdings wurde dann nach ein paar Jahren die Wartezeit mit Bewerbungssemstern und Möglichkeit der aktiven Verkürzung( Ausbildhng und Studium brachte schneller einen Studienplatz) eingeführt.
    Der aktuelle Eindruck geht in die Richtung,dass die Politik diesen Weg gerade wieder vorbereitet.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    09.03.2014
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    1. VK
    Beiträge
    31
    Zitat Zitat von humanikus Beitrag anzeigen
    Nach der neuen Regelung hätte ich 2018/19 also statt 14 nur 1 anerkanntes Wartesemester (wenn man davon ausgehen würde, dass ich mich nicht weiter bewerbe bis zu diesem Zeitpunkt).
    Ist mit dieser Übergangsphase und der Anrechnung nun gemeint, dass ich, wenn ich mich in diesem Zeitraum bewerbe quasi meine "unbeworbenen" Wartesemester doch als Bewerbungssemester angerechnet bekomme?
    Sollte diese neue Regelung, so wie sie aktuell beschrieben wird, tatsächlich Ende 2018 kommen, dann einfach im Zeitraum vom WS 18/19 bis zum WS 20/21 bei Hochschulstart bewerben. Bewirbt man sich innerhalb von diesen 2 Jahren, sollen alle bisherigen Wartesemester ab 2008 als Bewerbungssemester anerkannt werden.



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