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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von SineNomine
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    okay, habe den Fehler gefunden, die Klinik räumt prinzipiell 8 Jahre dafür ein, nicht die Weiterbildungsordnung. Daher hab ich in letzterer auch vergeblich gesucht. Sorry für die blöde Frage ;)



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  2. #7
    Platin Mitglied
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    Und du meinst, nach 8 Jahren schmeißen sie dich raus? In der Psychiatrie??? Nee.....



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  3. #8
    Administrator Avatar von Brutus
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    Du wirst halt nach 8 Jahren keine weitere Gehaltssteigerungen haben, wenn Du keine FA-Prüfung ablegst.
    Ansonsten bleibst Du halt Assistenzarzt.
    I'm a very stable genius!



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  4. #9
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Du wirst halt nach 8 Jahren keine weitere Gehaltssteigerungen haben, wenn Du keine FA-Prüfung ablegst.
    Ansonsten bleibst Du halt Assistenzarzt.
    Jein... kommt auf die Situation und den Arbeitgeber an:
    https://www.gesetze-im-internet.de/b...trg/gesamt.pdf

    Wenn der Arbeitgeber jede Möglichkeit nutzt, um dich zu befristen greift dieses Gesetz... denn da steht:
    (3) Ein befristeter Arbeitsvertrag nach Absatz 1 kann auf die notwendige Zeit für den Erwerb der Anerkennung
    als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung, höchstens bis zur Dauer von acht Jahren, abgeschlossen
    werden.
    Konsequenz:
    Entweder unbefristeter Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis endet nach 8 Jahren...



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  5. #10
    Administrator Avatar von Brutus
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    Bochum
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    Facharzt
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    Aber das trifft doch auf alle befristeten Arbeitsverträge an: wenn ich eine Befristung zur Erlangung der FA-Reife bekomme und der FA normalerweise nach 5 Jahren erreicht werden kann, dann steht doch i.d.R. in der Befristung: zur Erlangung der FA-Anerkennung, längstens aber bis...
    Dass man aber nach spätestens 8 Jahren den FA machen MUSS, ist definitiv falsch. Beim gleichen AG mag das sein. Muss man sich halt eine andere Stelle suchen.
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