Und du meinst, nach 8 Jahren schmeißen sie dich raus? In der Psychiatrie??? Nee.....
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
okay, habe den Fehler gefunden, die Klinik räumt prinzipiell 8 Jahre dafür ein, nicht die Weiterbildungsordnung. Daher hab ich in letzterer auch vergeblich gesucht. Sorry für die blöde Frage ;)
Und du meinst, nach 8 Jahren schmeißen sie dich raus? In der Psychiatrie??? Nee.....
Du wirst halt nach 8 Jahren keine weitere Gehaltssteigerungen haben, wenn Du keine FA-Prüfung ablegst.
Ansonsten bleibst Du halt Assistenzarzt.
I'm a very stable genius!
Jein... kommt auf die Situation und den Arbeitgeber an:
https://www.gesetze-im-internet.de/b...trg/gesamt.pdf
Wenn der Arbeitgeber jede Möglichkeit nutzt, um dich zu befristen greift dieses Gesetz... denn da steht:
Konsequenz:(3) Ein befristeter Arbeitsvertrag nach Absatz 1 kann auf die notwendige Zeit für den Erwerb der Anerkennung
als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung, höchstens bis zur Dauer von acht Jahren, abgeschlossen
werden.
Entweder unbefristeter Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis endet nach 8 Jahren...
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Aber das trifft doch auf alle befristeten Arbeitsverträge an: wenn ich eine Befristung zur Erlangung der FA-Reife bekomme und der FA normalerweise nach 5 Jahren erreicht werden kann, dann steht doch i.d.R. in der Befristung: zur Erlangung der FA-Anerkennung, längstens aber bis...
Dass man aber nach spätestens 8 Jahren den FA machen MUSS, ist definitiv falsch. Beim gleichen AG mag das sein. Muss man sich halt eine andere Stelle suchen.
I'm a very stable genius!