teaser bild
Ergebnis 1 bis 5 von 5
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Nervtante Avatar von Ausl?nderin
    Registriert seit
    06.04.2017
    Beiträge
    13
    Guten Abend! (naja, eher Nacht)

    Die nächste Frage, auf die Google und Forensuche keine Antwort weiß.

    Ich studiere gerade die Ausfüllhinweise von AntOn und bin auf den Punkt "Dienst" gestoßen.

    Als Dienst wird ja auch die Kinderbetruungszeit bis zu 3 Jahren angerechnet. Allerdings steht da im Text weiter "Erhalten Sie bei Beginn oder während des Dienstes einen Studienplatz, können Sie diese Zulassung vorerst nicht verwirklichen."

    Hää? Das heißt, dass, wenn ich mit dem Kind noch daheim sitze, ich deswegen nicht mit dem Studium anfangen kann, bis das Kind 3 wird?? Weil ich muss ja mein "Dienst" erst beenden?

    Oder was wird damit gemeint in Bezug auf Kindererziehung? Und wenn das Kind vor dem 3. Geburtstag in die Krippe geht, ist dann damit mein "Dienst" beendet?

    Muss ich dann in meinem Fall unbedingt Dienst angeben, oder kann ich das auslassen? Ich bin ja nicht die einzige, die mit Kind studieren möchte *kopfkratz*

    GLG



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    22.10.2013
    Beiträge
    1.868
    Wie du bereits gesagt hast, bezieht sich der Dienst zum einen auf die Kinder, zum anderen aber auch auf die gängigen Dienste, wie FSJ, BFD oder den freiwilligen Wehrdienst.

    Ich gehe davon aus, dass dieser Kontext irgendwo im Zusammenhang mit der erneuten Auswahl nach einem Dienst stand ?

    Wenn man einen Dienst ableistet, gibt es die Möglichkeit, die Zulassung bis zum nächsten Jahr zu verschieben, da man, ja schlecht den Dienst quittieren kann. (Was mit Auflösungsvertrag sicher geht, wäre aber weder im Sinne des Dienstleistenden, des Bundes oder der Einrichtung, in der der Dienst abgeleistet wird.) Danach hat man einen Anspruch auf den Studienplatz.
    Deswegen der Zusatz, dass man den Studienplatz gerade nicht annehmen kann...

    Steht eigentlich alles sehr gut erklärt und deutlich auf hochschulstart.

    Und den Dienst angeben würde ich schon, da er bei vielen Unis als nachrangiges Kriterium gewertet wird .



  3. #3
    Nervtante Avatar von Ausl?nderin
    Registriert seit
    06.04.2017
    Beiträge
    13
    Morgäähn,
    ja, das war natürlich im Kontext mit FSJ etc.
    Was ein "normales" Dienst so was wie BFD angeht, ist klar, man hat einen Vertrag.

    Aber ich hab ja im Falle der Kindererziehung eben KEINEN Vertrag mit Kind, und kann es jederzeit in die Krippe schicken, ohne mich um Formalitäten wie Auflösung kümmern zu müssen. Bei Hochschulstart stehen dazu leider keine Einzelheiten, nur wegen den normalen Diensten.

    Das heißt dann ferner in diesem Kontext, dass ich zwar eine Zulassung habe, die ich aber des Kindes wegen bis zum folgenden Jahr ruhen lassen muss. Dann muss ich mich erneut bewerben. Wo ist dann der Sinn an der Sache, dieses "Dienst am Kind" überhaupt anzugeben, wenn ich trotz Zulassung doch nicht gleich studieren darf???
    Sorry, es war gestern etwas zu spät, vielleicht habe ich was missverstanden.

    Und vielleicht dann noch ne Frage: Wenn ich nur die Erziehungszeiten vom älteren Kind angebe, die quasi schon vorbei sind, und das jüngste Kind nicht erwähne?
    Besteht dann auch eine Wechselwirkung zwischen dem nachrangigen Dienstkriterium und dem Sozialkriterium 2 ?

    Ich weiss, ich nerve

    Lieben Dank & VG



  4. #4
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    31.01.2010
    Ort
    Elite ohne soziale Fähigkeiten
    Semester:
    Kopfloses Huhn
    Beiträge
    3.857
    Es ist nicht so, dass du das Studium nicht antreten darfst. Falls du es nicht kannst, kannst du es eben vertagen auf nächstes Jahr.



  5. #5
    Nervtante Avatar von Ausl?nderin
    Registriert seit
    06.04.2017
    Beiträge
    13
    OK! Jetzt ist es klar! Nur die Formulierung von Hochschulstart ist etwas irritierend: "Erhalten Sie bei Beginn oder während des Dienstes einen Studienplatz, können Sie diese Zulassung vorerst nicht verwirklichen."
    Klingt für mich so, als ob ich keine Wahl hätte.

    Danke!



MEDI-LEARN bei Facebook