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Zitat von
Francesca87
Was er allerdings auch zu bedenken gegeben hat, woran ich noch gar nicht gedacht habe, ist dass sich meine Weiterbildung ja verlängert um die Zeit des BV, während die Zeit, die ich im Urlaub wäre dann noch zur WB zählen würde. D.h. ich hätte ca. eineinhalb Monate weniger Unterbrechung.
Ich werde mich aber auf jeden Fall nochmal arbeitsrechtlich beraten lassen und dann entscheiden, ob ich mir den Streit mit meinem AG antun möchte. Eigentlich bin ich nämlich schon sehr zufrieden mit meiner Stelle und möchte da auch weiterhin arbeiten, aber über den Tisch ziehen lassen will ich mich natürlich auch nicht.
1) Narkosezahlen sammelst du in der Zeit so oder so nicht. Und kommt es auf 6 Wochen WB mehr oder weniger an? Ergo gehst du umsonst arbeiten, rechne mal kurz nach was 1,5 Monatsgehälter sind und ob du diese - wenn du umgehend wieder arbeiten musst - wirklich entbehren möchtest bzw. die Zeit lieber an den Mutterschutz dran hängen würdest. Ich weiß, nicht vergleichbar, aber ich bin 1 Woche nach der Geburt wieder zur Arbeit, im Nachhinein hätte ich ein wenig Zeit auch als Vater zu schätzen gewusst.
2) WB-Vertrag: wir hatten bei meiner Frau die gleiche Diskussion, weder ihr Chef noch die Personalabteilung (750 Betten Klinik!) wussten, dass es sich bei Verträgen zur FA Weiterbildung rechtlich um Ausbildungsverträge handelt. Eine Juristin vom MB hat es so erklärt: um die Zeit Mutterschutz, Elternzeit u.ä. muss (!) der AG deinen Vertrag verlängern. Selbst wenn du nach der Laufzeit nicht alle WB Zahlen erreicht hast, müsste man den Vertrag verlängert bekommen!
3) Angefangen hat dein AG und da du neben der Approbation auch fließend Deutsch sprichst... wird man sich schon für dich interessieren.